Was das neue Jahr den Österreichern bringt
Von Maria Kern
Neues Jahr, neue Regeln: Die Politik hat eine Reihe von Gesetzen, Novellen beschlossen und Verordnungen erlassen, die für viele Bürger (und Behörden) Änderungen bringen.
So wird im Frühjahr 2015 zum Beispiel erstmals die Zentralmatura stattfinden. Für Kinder mit schweren Zahnfehlstellungen gibt es ab dem Sommer kostenlose Zahnspangen. Studenten, die Stipendien beziehen, dürfen mehr als bisher dazuverdienen. Die Familienbeihilfe wird künftig ohne Antrag überwiesen werden. Rauchen wird teurer, auch für die Autobahn-Vignette und für die eCard muss man mehr zahlen.
Was sich sonst in den Bereichen Schule, Uni, Justiz, Verkehr, Bildung, Gesundheit usw. noch ändert – der KURIER gibt einen Überblick.
Wer den Motorrad-Führerschein machen will, muss künftig zwei Fahrstunden mehr als bisher absolvieren. Die Theorie-Ausbildung soll hingegen um zwei Stunden gekürzt werden. Für Fahrschüler, die 39 Jahre und älter sind, werden darüber hinaus zwei zusätzliche Fahrstunden vorgeschrieben. Die Änderungen sollen am 1. Februar in Kraft treten. Was im Verkehrsbereich noch geplant ist – siehe Seite 15.
Ab 1. September 2015 gilt für alle neu zugelassenen bzw. neu verkauften Pkw die "Euro 6-Abgasnorm". Damit sollen die Grenzwerte für Stickoxide bei Diesel-Pkw um mehr als 50 Prozent auf 80 mg je Kilometer sinken.
Für Reisende (Bahn, Bus, Schiff, Flugzeug) gibt es ab Mai die Agentur für Passagierrechte. Eine Schlichtungsstelle bei der Bahn und eine Anlaufstelle für Fluggäste im Verkehrsministerium gehen in der neuen Agentur auf – diese wird um die Agenden für Bus- und Schiffsreisende erweitert. Die Mitarbeiter sollen in Beschwerdefällen zwischen den Beteiligten vermitteln, um Zwistigkeiten außergerichtlich beizulegen.
Novelliert wurde die Strafprozessordnung: Ermittlungen der Staatsanwälte wird ein Zeitlimit von drei Jahren gesetzt, das nur mit richterlicher Genehmigung überschritten werden kann. Und in großen Schöffenverfahren wird wieder ein zweiter Berufsrichter installiert. Keine Hauptverhandlung ist nun für kleinere Delikte, die mit Geldstrafe oder bedingter Freiheitsstrafe bedroht sind, vorgesehen.
Bei familienrechtlichen Verfahren für Minderjährige fallen ab 1. Juli keine Gerichtsgebühren mehr an.
Mit 1. Jänner trat das Anti-Terror-Paket in Kraft: Die Polizei ist nun befugt, Minderjährige, die ohne Einverständnis der Eltern das Land verlassen wollen, an der Ausreise zu hindern. Bis etwaige Zweifel ausgeräumt sind, darf die Exekutive auch Reisepässe einbehalten. Symbole von terroristischen Gruppierungen (IS, El Kaida) zu verwenden oder zu verbreiten, ist verboten. Es drohen (im Wiederholungsfall) Strafen von bis zu 10.000 Euro bzw. sechs Wochen Haft.
Die Angaben werden vom Bundesinstitut für Bildungsforschung (BIFIE) ausgearbeitet, die Korrektur übernehmen die Klassenlehrer (nach einem standardisierten Raster). Die Maturanten müssen zudem eine 40.000 bis 60.000 Zeichen lange vorwissenschaftliche Arbeit schreiben und präsentieren. Auch die mündliche Matura wird leicht modifiziert (Themenblöcke werden von Fachlehrern gemeinsam erarbeitet).
An den berufsbildenden höheren Schulen startet die Zentralmatura erst 2016.
Im Mai stehen an den 4. Klassen der Volksschulen auch die Bildungsstandard-Testungen im Fach Deutsch an. Im Herbst werden 15- bis 16-jährige Schüler in Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften für PISA getestet. Ergebnisse beider Tests werden erst 2016 vorliegen.
Mehr Sport steht ab Herbst 2015 für alle Schüler auf dem Lehrplan, die eine Ganztagsschule besuchen. Inklusive des regulären Turnunterrichts soll es eine Stunde Bewegung pro Tag geben.
Neu ist das Pflichtmodul "Politische Bildung" im Rahmen des Faches "Geschichte und Sozialkunde" ab der 6. Schulstufe (2. Klasse AHS bzw. Neue Mittelschule).Änderungen gibt es auch für angehende Lehrer. Die Ausbildung wird komplett umgemodelt. Statt eines dreijährigen Bachelor-Studiums müssen künftige Volksschullehrer vier Jahre bis zum Bachelor und ein Jahr bis zum Master an den Pädagogischen Hochschulen studieren. Für die Sekundarstufe (NMS, AHS, BHS) sind die neuen Ausbildungsstufen erst ab dem Studienjahr 2016/’17 verpflichtend.
Manches wird im Gesundheitsbereich teurer: Die Gebühr für die eCard steigt um 30 Cent auf 10,85 Euro, die Rezeptgebühr macht nun 5,55 Euro aus (plus 15 Cent).
Höhere Sozialversicherungsbeiträge müssen Menschen mit höheren Einkommen zahlen, weil die Höchstbeitragsgrundlage angehoben wird – auf 4650 Euro. Für Selbstständige und Bauern steigt sie auf 5425 Euro.
Änderungen gibt es beim Pflegegeld. Für die Stufe 1 muss man nun einen durchschnittlichen Pflegebedarf von 65 Stunden nachweisen (bisher 60), bei Pflegestufe 2 sind 95 Stunden nötig (bisher waren es 85 Stunden).
Apotheken dürfen ab 25. Juni rezeptfreie Arzneimittel online anbieten und versenden.
Im Parlament beschlossen werden muss noch das Fortpflanzungsmedizingesetz. Es soll im Februar in Kraft treten und wird die Samenspende für lesbische Paare sowie die Eizellen- und Samenspende für Invitro-Fertilisationen ermöglichen.
Ab Juni wird die Ärzteausbildung geändert. Mediziner müssen nach dem Studium eine neunmonatige Basis-Ausbildung (Schwerpunkte Chirurgie, Innere Medizin) in einem Spital absolvieren. Angehende Allgemeinmediziner müssen zudem sechs Monate in einer Lehrpraxis tätig sein.