Politik/Inland

VfGH dürfte Sterbehilfeverbot teilweise kippen

Wie der KURIER vorab erfuhr, dürfte der VfGH das Verbot der Mitwirkung am Suizid kippen. Konkret geht es beim Erkenntnis um die §§ 77 und 78 des Strafgesetzbuches – Tötung auf Verlangen sowie Mitwirkung am Selbstmord. Die Entscheidung wird mit Sicherheit heftige Diskussionen nach sich ziehen.

Vier Personen, darunter zwei Sterbenskranke und ein Arzt, waren in dieser Causa vor das Höchstgericht gezogen.