Verkehrsbeschränkungen: Aus für Quarantäne soll mit 1. August kommen
Bereits am 1. August soll jene Verordnung in Kaft treten, mit der die Bundesregierung Verkehrsbeschränkungen statt der Quarantäne einführen möchte. Das berichtet heute.at. Ein entsprechender vierseitiger Entwurf liegt dem KURIER vor.
Entscheidungen sind laut Gesundheitsministerium aber noch keine getroffen worden. "Die Idee ist, eine Möglichkeit zu schaffen, Verkehrsbeschränkungen anstatt von Quarantäne einzusetzen, um künftig Personalengpässe zu vermeiden", heißt es. Gleichzeitig bereite man die Möglichkeit von automatisierten Bescheiden vor, um die Behörden zu entlasten.
Eine Verkehrsbeschränkung wäre etwa, dass Infizierte nicht in die Gastronomie oder zu Veranstaltungen dürfen, sondern nur in die Arbeit und zu Erledigungen des täglichen Bedarfs. Viele Experten sind angesichts dieser Idee des Gesundheitsministeriums, die vergangene Woche publik wurde, skeptisch.
Durchgehend FFP2-Maske
Im Verordnungsentwurf ist geregelt, dass Infizierte durchgehend eine FFP2-Maske tragen müssen, sobald sie die eigene Wohnung verlassen. Im Freien muss die Maske nicht getragen werden, wenn der Mindestabstand von zwei Metern eingehalten wird.
Betretungsverbote soll es für Infizierte für besonders vulnerable Settings (Gesundheitseinrichtungen, Kindergärten, Volksschulen) geben. Infizierte dürfen aber die Gastronomie, auch Diskos und Klubs, Schwimmbäder oder Sportstätten besuchen, wenn sie dort die Maske tragen.
Grundsätzlich ist im Entwurf auch vorgesehen, dass Covid-Positive arbeiten gehen, das gilt auch für Mitarbeiter in besonders vulnerablen Settings. Beispiel Altersheim: Hier sollen die infizierten Bewohner räumlich von den nicht infizierten getrennt werden. In Betracht komme laut Erörterungen des Ministeriums, dass die infizierte Gruppe dann auch von infizierten Pflegekräften betreut wird. Aber: "Eine räumliche Trennung positiv getesteter Prsonen darf jedoch nicht zu einer - einer Absonderung gleichkomenden - Isolation führen", heißt es im Entwurfstext.
Wenn das Tragen der Maske nicht möglich ist (z.B. während der Schwangerschaft oder weil die Arbeitstätigkeit es nicht zulässt) und keine "sonstigen geeignten organisatorischen oder räumlichen Schutzmaßnahmen" getroffen werden können, darf der Arbeitsort nicht betreten werden.
Als sonstige geeignete organisatorische oder räumliche Schutzmaßnahmen kommen z.B. Home-Office, Einzelbüros oder Büros bzw. Teams, die nur aus Infizierten bestehen, in Frage. Innerhalb dieser "Infizierten-Büros oder -Teams" sind dann keine Beschränkungen notwendig.
Im Zuge der Debatte gab es Kritik aus Wien, das die Aufhebung der Quarantäne schlichtweg ablehnt. Der Gesundheitsminister hatte zuletzt angekündigt, dass es vor einer Entscheidung über das künftige Vorgehen noch eine Abstimmung mit den Bundesländern geben soll. Diese habe bis dato aber noch nicht stattgefunden, hieß es am Donnerstag auf APA-Anfrage im Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ).
Im Rathaus wird nun vermutet, dass das Aus vorerst auf Eis gelegt wurde. Man gehe davon aus, dass im Bund ein Umdenken stattgefunden und man dort eingesehen habe, dass eine derart maßgebliche Änderung im Pandemiemanagement keine gute Idee sei, sagte ein Sprecher.