Politik/Inland

Rezepte gegen das teure Wohnen

Die Mietwohnung, deren Kosten einen erklecklichen Teil des Einkommens auffressen; das Reihenhaus, das nicht leistbar ist, weil der Quadratmeterpreis weit über dem liegt, was die Familie finanzieren kann: Wohnen ist teuer geworden, besonders in Ballungsgebieten. Welche Möglichkeiten gäbe es, dem entgegenzusteuern? Und welche Vorschläge haben sich im Ausland bewährt?

Neue, strenger sanktionierte Mietzinsbegrenzung Arbeiterkammer und Mieterschützer kritisieren seit längerem die stark steigenden Mieten sowie die Tatsache, dass oft nur befristete Mietverträge vergeben werden. "Die eingeführte Mietzinsbegrenzung funktioniert nicht mehr", sagt Walter Rosifka von der Arbeiterkammer. Nachdem sich Ende der 70er-Jahre die Einteilung von Mietwohnungen in Kategorien etabliert habe, seien die Mietpreise stark gesunken. "Diese Kategorisierung wird mittlerweile aber vielfach ignoriert. Vermieter halten sich nicht daran, weil es sich rechnet, gegen das Gesetz zu verstoßen." Rosifkas Lösungsvorschlag: Die Sanktionen müssten anders, strenger ausgestaltet werden. Zudem sollte der Mietzins bei privaten Altbaumieten begrenzt werden: "Der Richtwert plus 20 Prozent." Und: Befristungen sollten nur bei begründetem Eigenbedarf möglich sein – wenn der Vermieter oder ein Angehöriger später in der Wohnung leben will/darf. In Deutschland gibt es das bereits.

Laufende Kosten für Mieter senken Die Versicherungskosten, die Grundsteuer für Mieter: Derartige Kosten, sagen Mietervertreter, haben streng genommen nichts mit den Betriebskosten zu tun, sie sollten daher von selbigen ausgenommen werden. Ähnliches gilt für die Maklergebühren. "Der Makler arbeitet im Auftrag des Vermieters. Deshalb sollte er von diesem bezahlt werden. In Deutschland ist das ebenfalls Gesetz", sagt Rosifka.

Leerstandsabgabe Leer stehende Wohnungen könnten mit einer Abgabe belegt werden, um damit Geld für gemeinnützigen Wohnbau zu lukrieren. In Kantonen wie Genf oder Zürich wird derlei bereits angedacht. Unsinn, sagen Vertreter der Immobilientreuhänder: "Jede leer stehende Wohnung bedeutet Kosten für den Vermieter – Betriebskosten, Miet-Entfall", sagt Michael Pisecky, Obmann der Wiener Fachgruppe Immobilientreuhänder. Das tatsächliche Problem in Ballungsräumen wie Wien seien nicht leer stehende Wohnungen privater Eigentümer, sondern Gemeindewohnungen, die aufgrund geringer Kosten ungenutzt leer stehen, damit Kinder oder Enkel später in eben diese einziehen können.

Mehr bauen Eines der wichtigsten Rezepte zur Preisreduktion wäre, das Angebot im Bereich des geförderten Wohnbaus zu erhöhen, sprich: Der Staat sollte mehr Wohnraum schaffen. Hier stößt die öffentliche Hand aber gerade in Ballungsräumen aufgrund fehlender freier Flächen an Grenzen.

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Einig sind sich SPÖ und ÖVP nur bei der Zielsetzung: Das Wohnen soll günstiger werden. Tatsächlich sind von den Ankündigungen vor der Nationalratswahl im Herbst 2013 wenig übrig geblieben.

Denn das österreichische Mietrecht besteht aus neun Landesgesetzen und unzähligen Zusatzregelungen (Stichwort Mietzinsrichtwerte), weil es ein Flickwerk aus Kompromissen seit Anfang der 1980er-Jahre ist. Das hat dazu geführt, dass sich nur mehr wenige Experten tatsächlich im Paragrafendschungel auskennen, sogar Höchstgerichte fällen teils widersprüchliche Urteile, weil die Rechtslage oft nicht durchschaubar ist.

Ohne Ergebnis blieben auch die Beratungen der 20-köpfigen Expertengruppe, die noch unter Justizministerin Beatrix Karl gestartet wurde. Jetzt sind die Bautensprecher der Regierung am Zug. Man sei dabei, einen Termin für ein erstes Treffen zu koordinieren, heißt es dazu aus dem Parlament.

Hinter den Kulissen wird aber längst verhandelt, wahrscheinlicher als ein großer Wurf sind kleine Änderungen. Diese betreffen etwa den Betriebskostenkatalog, damit künftig allen klar ist, wie diese Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden sollen. Thematisiert wird auch die Grundsteuer, die derzeit der Mieter berappen muss. Verhandlungsziel soll zudem eine maximale Transparenz bei den Richtwerten sein, die sich je nach Gebäudetyp und Bundesland über unterschiedliche Ab- und Zuschläge berechnen.