Verfassungsrichter sollen über Ende von Fossilen entscheiden
Die Umweltschutzorganisation Global 2000 gab am Mittwoch bekannt, gemeinsam mit drei Privatpersonen sowie der Gemeinde Stanz im Mürztal vor den Verfassungs- und den Verwaltungsgerichtshof (VfGH bzw. VwGH) zu ziehen, um einen konkreten Fahrplan für den Ausstieg aus fossilen Energien zu erzwingen.
Um das Pariser Klimaabkommen einzuhalten und die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen, brauche es diesen Ausstieg, sagte Global-Klimasprecher Johannes Wahlmüller. Konkret wird ein Aus für Kohle bis 2025, für Heizöl bis 2030, für die meisten fossilen Treibstoffe bis 2035 und für fossiles Flugbenzin bis 2040 gefordert.
„Wir stellen im Wesentlichen die Frage, ob Betroffene einen Anspruch auf adäquate Maßnahmen des Staates gegen die Klimakrise haben“, erläuterte Anwalt Reinhard Schanda, der die Klage einbringt.
Nächste Instanz
Wobei die Klage eigentlich keine Klage, sondern der nächste Schritt im Instanzenzug ist. Begonnen hat es im Vorjahr, als die Klimaschützer in einem Antrag an das Wirtschaftsministerium eine Verordnung forderten, die fossilen Energien ein Enddatum zuweist.
Das Ministerium erklärte sich für unzuständig, wogegen Beschwerde beim Wiener Verwaltungsgericht eingereicht wurde. Nachdem diese im April abgewiesen wurde, erfolgt nun der nächste Schritt. Argumentiert wird im Kern, dass die Beschwerdeführer „jeweils unmittelbar in ihrem Recht auf Leben gefährdet“ werden, wie es in der Bescheidbeschwerde an den VfGH heißt.
Bezüglich der Erfolgaussichten ist Schanda „vorsichtig optimistisch“. Möglich wäre auch ein Teilerfolg, wie eine andere Festsetzung der Fristen seitens der Gerichte.
Internationales Vorbild für Klimaklagen ist der „Urgenda“-Fall. 2019 verpflichtete der Oberste Gerichtshof der Niederlande die Regierung, die CO2-Emissionen stärker zu reduzieren. Als direkte Folge gilt mittlerweile u. a. ein Autobahn-Tempolimit von 100 km/h.