Politik/Inland

Sachwalterschaft: "Richter dazwischen zu schalten ist absurd"

[Update - 10:55: Hofer nimmt Stellung]

Die Aussage des FPÖ-EU-Abgeordneten Harald Vilimsky, wonach das Wahlrecht besachwalteter Personen infrage zu stellen sei, hat viel Staub aufgewirbelt. Zuletzt forderte Lebenshilfe-Präsident Germain Weber eine Rücknahme der Aussage und von mehreren FPÖ-Politikern, darunter Norbert Hofer in seiner Funktion als Behindertensprecher, eine Stellungnahme. Weber bezog sich auf "das Wahlrecht für alle Bürger und Bürgerinnen ob mit oder ohne Beeinträchtigungen" als "fundamentales Freiheitsrecht in der österreichischen Verfassung", das nicht geschmäht werden dürfe.

Vilimsky hatte dafür plädiert, per richterlichen Bescheid klären zu lassen, ob eine unter Sachwalterschaft stehende Person ausreichend in der Lage ist, an Wahlen teilzunehmen. Denn: "Ein Gutteil weiß im Extremfall nicht, wie sie heißen und wissen nicht, dass demokratische Wahlen stattfinden."

Nun meldete sich auch Bundespräsidentschafts-Kandidat Norbert Hofer im Ö1-"Morgenjournal" zu Wort. Er denke ebenfalls über Einschränkungen des Wahlrechtes bei Schwerstbehinderten nach. "Es geht mir um ganz extreme Fälle, wo diese behinderten Menschen auch ausgenutzt werden können von dritten Personen, die dann für sie abstimmen." Es müsse gewährleistet sein, dass diese Person tatsächlich von sich aus abstimmen könne. Laut Hofer soll das ein Gutachter das feststellen.

FPÖ: Gilt nicht für alle Besachwalteten

Auf Anfrage des KURIER erklärt FPÖ-Sprecher Martin Glier die Initiative Vilimskys folgendermaßen: "Leute, die derartig dement sind, dass sie nicht einmal wissen, wie sie heißen, muss man schon fragen, ob sie das Wahlrecht ausüben können." Dies sei aber nicht auf alle rund 60.000 Fälle von besachwalteten Personen anzuwenden. Wenn jemand etwa aufgrund von Spielsucht besachwaltet werde, könne er selbstverständlich wählen. "Das muss eine ärztliche Entscheidung sein, inwieweit sich dieser Mensch in der Realität zurechtfindet", sagt Glier. Angesprochen auf die Forderung des Lebenshilfe-Präsidenten nach einem Statement verwies Glier auf eine offizielle Aussendung. In einer solchen bezeichnete FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl am Donnerstagnachmittag die Kritik an Vilimskys Aussagen als "Paradebeispiel links-perfider Dialektik und Verzerrungstaktik". Die FPÖ schütze Menschen "vor dem Missbrauch ihres Stimmrechts durch andere Personen".

Heikle Thematik

Verfassungsrechtsexperte Theo Öhlinger hält einen Ausschluss von besachwalteten Personen für "äußerst heikel". Es habe in der Nationalrats-Wahlordnung - und damit auch im Bundespräsidenten-Wahlgesetz - bereits eine Bestimmung dieser Art gegeben, diese sei aber (im Jahr 1988, Anm.) vom VfGH aufgehoben worden. Es gebe durchaus Gründe, die für eine teilweise Wiedereinführung sprechen. "Wenn man zum Beispiel nicht weiß, wer man ist, so ist die Entscheidungsfähigkeit schon sehr beeinträchtigt", sagt Öhlinger. Auch sei es leicht möglich und schwer nachvollziehbar, dass andere Personen deren Wahlrecht unrechtmäßig wahrnehmen würden. Diese Leute nicht "auf gut Glück" wählen zu lassen, wie bis jetzt, könne man sich überlegen. Dennoch würde er nicht dafür plädieren.

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Denn dies sei nur über eine generelle Regelung durchführbar, was den Ausschluss aller Personen, die einen Sachwalter benötigen, bedeuten würde. Aber es gebe auch besachwaltete Personen, denen man die Entscheidungsfähigkeit nicht absprechen kann. "Hier einen Richter dazwischen zu schalten, wäre absurd", sagt Öhlinger.

Es sei nur vorstellbar, dass bei jeder Bestellung eines Sachwalters diese Prüfungsverfahren durchgeführt werde und allenfalls ein Ausschluss von Wahlen verfügt werde. Der Zustand des Betroffenen könne sich aber auch ändern, gibt Öhlinger zu bedenken. "Man müsste das vor jeder neuen Wahl aktualisieren", erklärt Öhlinger den hohen Aufwand, der mit so einer Regelung verbunden wäre. Das gelte auch für den Fall einer Wahlwiederholung, fügt er auf Nachfrage hinzu.

Antrag auf Wahlkarte muss persönlich erfolgen

Eine weitere Facette brachte der FPÖ-Anwalt Dieter Böhmdorfer in die Debatte: "Die Beantragung der Wahlkarte und die Abgabe der eidesstättlichen Erklärung sind dringend von dem Wahlberechtigten selbst vorzunehmen." So stehe es im Erkenntnis des Verfassungsgerichtshof (VfGH) zur Anfechtung der Bundespräsidentenwahl. Konkret ergebe sich daraus auch: "Ein Besachwalteter hat das Recht zu wählen, aber er muss auch die Briefwahlkarte selbst - und keinesfalls durch eine Krankenschwester, Heimleitung oder Besachwalter beantragen", sagte Böhmdorfer am Mittwochabend bei einer Veranstaltung des Anwaltsclubs Justitia.

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Verfassungsrechtler Öhlinger bestätigt diese Aussagen: "Die Wahlkarte ist persönlich zu beantragen, die Frage ist aber: Wie kontrolliert man das? Wenn jemand nicht persönlich in der Lage ist, sie zu beantragen, dann kann er oder sie nicht wählen. Denn im Gegensatz zu anderen Rechtsgeschäften brauchen Besachwaltete bei der Ausübung des freien Wahlrechts keine Genehmigung des Sachwalters. Dies sei aber schon vor dem Erkenntnis des VfGh so geregelt gewesen.

"Wahlanfechter bereits in Position"

Böhmdorfers Aussagen interpretiert Öhlinger auch in eine andere Richtung: "Offenbar bringen sich künftige Wahlanfechter bereits in Position. Dieses Erkenntnis des VfGH mit seiner überschießenden Begründung kann dafür sorgen, dass künftig Anfechtungen zum Dauerzustand werden. In dieser Entscheidung finden sich leider viele Begründungen, die eine Wiederholung nicht sachlich rechtfertigen, sondern nur einen theoretischen Missbrauch anführen", sagt Öhlinger.

Den Nachweis von praktischen Missbräuchen bei der ersten Bundespräsidenten-Stichwahl hat Böhmdorfer auch am Mittwoch nicht konkretisiert. Böhmdorfer, der die Wahlanfechtung der FPÖ juristisch betreut hat, sprach lediglich von "Hinweisen".

FPÖ-Sprecher Glier sagte dazu auf KURIER-Nachfrage: "Ich weiß auch nicht, warum er sie nicht rausrückt". Es seien zirka 30 Fälle von Manipulationen anhängig. Auch bei der FPÖ-Pressekonferenz am Freitag konnte Böhmdorfer keine neuen Details nennen.