Verbot von Wolfsgruß und kroatischen Nazi-Symbolen geplant
Bis zu 4000 Euro Strafe. Wenn das kroatische Wappen mit einem weißen statt mit einem roten Karo-Feld im Eck beginnt, ist das ein Symbol für die faschistische Ustascha. Wer Zeige- und kleinen Finger gestreckt und die anderen zu einer Art Schnauze geformt in die Höhe streckt, zeigt den türkisch-nationalistischen Wolfsgruß.
Symbole wie diese tauchen immer wieder bei Fußballspielen oder Demos in Österreich auf. Die Regierung will sie jetzt unter Strafe stellen und beschließt nächste Woche im Ministerrat einen Gesetzesentwurf.
Die Novelle soll ab 1. März 2019 gelten. Ein Gesetz, das Symbole von Terrororganisationen wie dem „Islamischen Staat“ (IS) und der Al Kaida verbietet, gibt es seit 2014. Die Liste soll erweitert, die Symbole sollen mittels Verordnung aus dem Innenministerium erfasst werden.
Auf die „schwarze Liste“ kommen die Muslimbruderschaft, die Grauen Wölfe, PKK, Hamas, der militärische Teil der Hisbollah, die Ustascha sowie Gruppierungen, die von der EU als terroristische Organisationen angeführt werden. Geplant sind Geldstrafen von bis zu 4000 Euro, bei Wiederholung bis zu 10.000 Euro.
Türkis-Blau dürfte mit seinem Vorstoß bei vielen offene Türen einrennen: Sogar die Wiener Grünen wollten 2016, dass der Wolfsgruß ins Verbotsgesetz kommt.
"Nicht gegen religiöse Symbolik"
Kanzler Sebastian Kurz und Vize Heinz-Christian Strache betonen, dass sich das Gesetz nicht gegen religiöse Symbolik richtet (wie etwa das länger geforderte Kopftuchverbot), sondern nur gegen Symbole, die den demokratischen Grundwerten widersprechen – diese hätten in Österreich „keinen Platz". "Das gilt für rechten und linken Radikalismus genauso wie für den politischen Islam", sagt Kurz. Laut Strache setzt man damit einen "wichtigen Schritt gegen die Errichtung von gefährlichen intoleranten Parallel- und Gegengesellschaften".
Islamismus-Experte Heiko Heinisch sagt zum KURIER, es reiche nicht, Symbole zu verbieten, man müsse gegen die Organisationen selbst viel konsequenter auftreten – etwa über das Vereinsgesetz oder das Islamgesetz.
Im Juni trommelte die Regierung, dass sieben Moscheen unter Islamismus-Verdacht stünden und geschlossen werden sollten. Diese nahmen aber kurz darauf wieder den Betrieb auf (lesen Sie hier). „Dieses Getöse schadet nur der Sache, die eine durchaus ernste ist“, sagt Heinisch.