Politik/Inland

Neue Wahlumfragen-Regelung: Reine Online-Umfragen zulässig

Der Verband der Markt- und Meinungsforschungsinstitute (VdMI) hat seine Richtlinien für Wahlumfragen geändert und damit eine Vorgabe revidiert, die in den vergangenen Jahren zu Verwerfungen in der Branche geführt hatte. Seit 2017 galt für die Mitglieder des Verbands nämlich, dass für Wahlumfragen immer auch telefonische oder persönliche Interviews geführt werden mussten. Reine Online-Umfragen waren unzulässig. Dies wurde nun zurückgenommen.

Datiert ist die online veröffentlichte Wahlforschungs-Richtlinie mit Mai 2024, groß kommuniziert wurde sie bisher aber nicht. Dabei hatte einer der nun geänderten Punkte vor drei Jahren einen massiven Konflikt im Verband verursacht. Denn die alte Richtlinie aus dem Jahr 2017 hatte reine Online-Umfragen für die "Sonntagsfrage" vor Wahlen für unzulässig erklärt. Zusätzlich wären immer auch Telefoninterviews oder persönliche Befragungen durchzuführen gewesen. Diese Bestimmung wurde nun aus der Richtlinie gestrichen.

Neue Richtlinie sieht nach wie vor "Methodenmix" vor

Die neue Richtlinie sieht zwar nach wie vor einen "Methodenmix" aus (aufwändigeren) Telefoninterviews bzw. persönlichen Befragungen sowie Online-Umfragen vor. Dies ist aber nur noch eine "Empfehlung". Der Satz "reine Online-Umfragen sind für eine Hochschätzung nicht geeignet", wurde vom VdMI gestrichen. Parallel dazu hat der Verband die Mindestanzahl der zu befragenden Personen erhöht - von 800 auf 1.000 bei bundesweiten Wahlumfragen. Für Landtagswahlen bleibt die Vorgabe bei 800 Befragten.

Situation hätte sich seit 2017 "deutlich verändert"

Erfreut über das "Umdenken" ist Johannes Klotz vom OGM-Institut, das 2021 im Streit um das Verbot von reinen Online-Umfragen aus dem VdMI ausgeschieden ist. Er verweist darauf, dass sich die Situation seit 2017 deutlich verändert habe. 

Damals sei die ältere Generation noch nicht ausreichend im Internet erreichbar gewesen, mittlerweile seien aber fast 80 Prozent der 65- bis 74-Jährigen online. Damit sei "Online-only" kein Qualitätsmangel mehr. Und die nun geforderte Mindeststichprobe von 1.000 Interviews bei bundesweiten Wahlumfragen halte OGM ohnehin seit Jahren ein.