Politik/Inland

VdB über Antrag auf Exekution: "Hat es in dieser Form noch nicht gegeben"

Daten und eMails hätte das Finanzministerium dem Ibiza-U-Ausschuss vorlegen müssen. Das hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) festgestellt. Geschehen ist das bisher nicht. Nun hat das Höchstgericht bei Bundespräsident Alexander Van der Bellen die Exekution dieser Entscheidung im Finanzministerium beantragt.

Das Finanzministerium reagierte am frühen Nachmittag in einer Stellungnahme. Es werde die Daten am Donnerstag noch liefern: Die "VfGH-Entscheidung ist zu akzeptieren und das Bundesministerium für Finanzen wird dieser selbstverständlich unverzüglich und vollumfänglich nachkommen", hieß es.
 
Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) habe "von Beginn an den Auftrag gegeben vollumfänglich mit dem U-Ausschuss zusammenzuarbeiten und die notwendigen Daten, die im Übrigen nicht die Amtszeit von Bundesminister Blümel betreffen,  zur Verfügung zu stellen". Das Ministerium habe bereits über 20.000 elektronische Dokumente geliefert und werde noch heute "die restlichen Unterlagen an die Parlamentsdirektion übermitteln". Die Verzögerung erklärte das Ministerium damit, dass es auch um "höchstpersönliche Daten wie etwa Gesundheits- und Krankendaten" von rund 12.00 Mitarbeitern gehe.

Und die Exekution? Bundespräsident Alexander Van der Bellen gab um 15 Uhr ein Statement ab.

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Van der Bellen: "An diese Regeln haben wir uns alle zu halten"

Es sei etwas eingetreten, "was es in dieser Form in unserem Land noch nicht gegeben hat", sagte der Präsident. Der U-Ausschuss habe Blümel aufgefordert, bestimmte Akten vorzulegen. Blümel sei dieser Aufforderung nicht nachgekommen, der VfGH habe die Sachlage geprüft und sei zum Schluss gekommen, dass Blümel zur Vorlage der Akten verpflichtet ist.

Die Verfassungsrichter haben festgestellt, dass das Erkenntnis vom 3. März "eine Leistungspflicht enthält, die zwangsweise durchgesetzt werden kann", hieß es in einer Aussendung am Donnerstag.

"Der Bundesminister ist diesem Erkenntnis bisher nicht nachgekommen", so van der Bellen. Der VfGH habe deshalb bei ihm "die Exekution dieses Antrages" beantragt. Für "unsere Bundesverfassung" sei diese Situation nicht überraschend, so Van der Bellen. 

Gemäß Verfassung (Art. 146 Abs. 2 B-VG) sei die Exekution "nach den Weisungen des Bundespräsidenten durch die nach seinem Ermessen beauftragten Organe des Bundes oder der Länder einschließlich des Bundesheeres durchzuführen".

Er werde seine "verfassungsgemäßen Pflichten erfüllen", sagte Van der Bellen. Blümel habe ihm selbst in einem persönlichen Gespräch garantiert, dass er dem Erkenntnis nachkommen werde. "Sollte das nicht der Fall sein, werde ich meinen verfassungsgemäßen Pflichten entsprechen", stellte Van der Bellen klar. Die Verfassung regle das Zusammenleben: "An diese Regeln haben wir uns alle zu halten."

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Was Blümel liefern soll

Beantragt hatten diese Übermittlung zuvor die Oppositionsfraktionen SPÖ, FPÖ und NEOS. Der VfGH gab am 3. März ihrem Verlangen statt, dass Blümel die E-Mail-Postfächer der Leiterin des Beteiligungsmanagements im Finanzministerium sowie die Korrespondenzen von Ministeriumsmitarbeitern mit dem nunmehrigen ÖBAG-Chef Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, und anderen Mitarbeitern des damaligen Finanzministers Hartwig Löger (ÖVP) dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen hat. Im Erkenntnis heißt es: 

"Der Bundesminister für Finanzen ist verpflichtet, dem Ibiza-Untersuchungsausschuss die E-Mail-Postfächer sowie lokal oder serverseitig gespeicherten Dateien der Bediensteten der Abteilung I/5 E.G., A.M. und G.B. sowie von Bediensteten des Bundesministeriums für Finanzen empfangene E-Mails von T.S., E.H.-S., M.K., B.P. und M.L. aus dem Untersuchungszeitraum vorzulegen.“

Da Blümel dem aber nicht nachkam, beantragte die Opposition die Exekution dieser Entscheidung durch den Bundespräsidenten zu erwirken. Auch dem gab der VfGH nun statt.

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"Kein konkretes Rechtsschutzinteresse"

Einen weiterer Antrag der Opposition in dieser Causa hat der VfGH jedoch abgewiesen: Einsicht in die vom Finanzministerium dem VfGH vorgelegten Dateien sei nicht angebracht, weil "keine konkreten Rechtsschutzinteressen vorliegen". Es sei keine Akteneinsicht zu gewähren, wenn deren Gewährung bereits den Streit darüber entscheiden würde, ob die Akten überhaupt dem Untersuchungsausschuss vorgelegt werden müssen, stellten die Verfassungsrichter fest.

SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch und FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker forderten den Rücktritt Blümels. FPÖ-Bundesparteiobmann Norbert Hofer kritisierte nicht nur die ÖVP, sondern auch den Bundespräsidenten. Er sprach von einem "Skandal erster Güte", dass Van der Bellen über Wochen zu der Causa geschwiegen habe und jetzt wohlwollend zur Kenntnis nehme, dass Blümel unter Androhung der Exekution die Akten liefere. 

Kai Jan Krainer, SPÖ-Fraktionsvorsitzender im U-Ausschuss, spricht von einer "wegweisenden Entscheidung: Niemand steht über dem Gesetz und der Verfassung.“ 

Dass ein ÖVP-Minister durch den VfGH dazu gezwungen werden müsse, sich an die Verfassung und an Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs zu halten, "sagt leider alles darüber, was aus der ÖVP unter Kurz geworden ist", so der SPÖ-Politiker in einer Aussendung. Er hofft, "dass die ÖVP die Entscheidung des VfGH zum Anlass nimmt, ihr gestörtes Verhältnis zu Rechtsstaat, Verfassung und den Kontrollrechten des Parlaments zu überdenken“.

Wie Haider der Exekution entging

Der Exekuktionsantrag des Verfassungsgerichtshofes war formal nicht der erste dieser Art, aber der erste dieser Tragweite. Bisher ging es in solchen Anträgen um die Eintreibung zuerkannter Prozesskosten und ähnliches. Erst einmal drohte einem Spitzenpolitiker die Exekution im Auftrag des Bundespräsidenten - und Jörg Haider "lieferte" im Jahr 2007 schon nach Ankündigung des Antrags.

Damals ging es um den Ortstafelstreit, konkret kleine slowenische Zusatzschilder, die in zwei Kärntner Gemeinden angebracht worden waren, um die Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln zu umgehen. Der VfGH erklärte das per Erkenntnis vom 28. Dezember 2006 für rechtswidrig. Aber Haider kam als Kärntner Landeshauptmann seiner Pflicht nicht nach, dieses Erkenntnis - damit es in Kraft treten konnte - im Landesgesetzblatt kundzumachen.

Der VfGH sandte ihm Mitte Jänner 2007 ein Mahnschreiben. Als auch das nicht fruchtete, drohte der damalige Präsident Karl Korinek Mitte Februar, beim Bundespräsidenten die Exekution zu beantragen. Das beeindruckte Haider dann offenbar: Kurz vor der im zweiten Mahnschreiben gesetzten Frist 23. Februar kam er seiner Pflicht zur Kundmachung nach.