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U-Ausschüsse: Erste Personalia und Zeitplan fixiert

Vor der Behandlung der beiden U-Ausschuss-Verlangen am Donnerstag im Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats stehen einige Personalia bereits fest. Die SPÖ schickt Jan Krainer als Fraktionsführer in den COFAG-Ausschuss und Eva-Maria Holzleitner in den von der ÖVP verlangten Ausschuss zum "Rot-Blauen Machtmissbrauch". 

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Für die ÖVP wird in beiden Ausschüssen Andreas Hanger als Fraktionsführer fungieren, das FPÖ-Team führen in beiden Christian Hafenecker und Sabine Fürst an.

Neos und Grüne haben noch keine Entscheidung getroffen. Bei den Pinken ist aber jedenfalls klar, dass in beiden Ausschüssen dasselbe Team zum Einsatz kommen wird. Die Grünen werden die Entscheidung in einer Klubsitzung treffen. Eine tragende Rolle dürfte aber jedenfalls die in den beiden vergangenen Ausschüssen erprobte Nina Tomaselli spielen.

Verfahrensrichterin

Der Geschäftsordnungsausschuss legt am Donnerstag die Basis für die beiden U-Ausschüsse, indem er etwa neben den grundsätzlichen Beweisbeschlüssen auch Beschlüsse zu Verfahrensrichtern oder Verfahrensanwälten fasst. Als Verfahrensrichterin dürfte in beiden U-Ausschüssen Christa Edwards vom Oberlandesgericht Wien zum Zug kommen. Edwards war bereits im ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss stellvertretende Verfahrensrichterin. 

Als Verfahrensanwalt soll Michael Kasper über die Einhaltung der Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftspersonen wachen. Den Vorsitz will in beiden U-Ausschüssen erneut Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) führen.

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Die Berichte des Geschäftsordnungsausschuss werden dann am Freitag im Nationalrat behandelt. Mit deren Aufruf gelten die U-Ausschüsse formal als eingesetzt. Jener von SPÖ und FPÖ widmet sich der titelgebenden Covid-Finanzierungsagentur COFAG. Dabei soll die mutmaßliche Bevorzugung von Milliardären in Österreich durch die Regierungspartei ÖVP im Vordergrund stehen.

Der U-Ausschuss, der von der Volkspartei alleine getragen wird, befasst sich mit dem von der ÖVP vermuteten "Rot-Blauen Machtmissbrauch". Konkret sollen die Regierungsbeteiligungen der SPÖ und der FPÖ in der Zeit vom 11. Jänner 2007 bis zum 7. Jänner 2020 unter die Lupe genommen werden. Dabei soll es um eine mögliche zweckwidrige Verwendung öffentlicher Gelder in von "roten" bzw. "blauen" Ministern geleiteten Ressorts gehen.

Fahrplan

Geeinigt haben sich die Fraktionen außerdem auf jeweils sechs Befragungstage und einen Reservetag sowie drei Fragerunden mit einer Nettofragezeit von insgesamt 13 Minuten (6 in der ersten, 5 in der zweiten und 2 Minuten in der dritten). 

Die konstituierenden Sitzungen sind für den 11. Jänner angesetzt, die Berichtslegung für den 1. Juli. Die Befragungen im COFAG-Ausschuss starten am 6. und 7. März. In der darauffolgenden Woche beginnt am 13. und 14. März der Ausschuss zum „Rot-Blauen Machtmissbrauch“. In weiterer Folge wird wochenweise gewechselt. Die letzte Möglichkeit für Befragungen ist am 22. bzw. 23. Mai.

TV-Übertragungen

Noch nicht endgültig geklärt sind die Einzelheiten zur geplanten TV-Liveübertragung der U-Ausschüsse. ÖVP-Mandatar Hanger dazu: "Bei der Abstimmungsrunde der Generalsekretärinnen und -sekretäre der Parlamentsparteien hat es ein klares Bekenntnis aller dafür gegeben. Jetzt werden Experten dazu konsultiert, im Anschluss werden wir dann die Details ausarbeiten."