Türkiser Schwenk: Vermieter sollen Maklerprovision bezahlen
Gesundheit, Pflege und Wohnen – das sind die immer wiederkehrenden Klassiker unter den roten Themen. Auch in diesem Wahlkampf wird sich die SPÖ diesen Evergreens, "die alle betreffen", wie SPÖ-Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner bei der gestrigen Präsentation der ersten Plakatwelle nannte, widmen. Auf ihrer Bundesländertour konzentrierte sich Rendi-Wagner in Tirol etwa auf das Thema Wohnen. Die Slogans sind hinlänglich bekannt: "Wohnen darf kein Luxus werden." Oder: "Leistbares Wohnen ist ein Grundrecht für alle.“
Nun hat auch die ÖVP das Wohn-Thema für sich entdeckt und ließ mit einer Forderung aufhorchen, bei der sie jahrelang die gegenteilige Position vertrat: Maklerprovisionen sollen den Türkisen zufolge künftig von jenen bezahlt werden, die den Makler auch beauftragt haben und das sind im überwiegenden Fall die Vermieter.
Die ÖVP tritt somit für das sogenannte Bestellerprinzip ein und vertritt damit eine neue Position: Die SPÖ hat während der großen Koalition versucht, das Bestellerprinzip umzusetzen, ist aber am Widerstand des schwarzen Partners gescheitert. Ein Antrag, das Bestellerprinzip einzuführen, liegt seit 2015 im parlamentarischen Unterausschuss.
Beschluss vor Wahltermin?
Der stv. SPÖ-Klubchef Jörg Leichtfried begrüßt den türkisen Schwenk - und er will die ÖVP beim Wort nehmen. Wenn im September der Ausschuss noch einmal tagt, würde sich ein Beschluss einer entsprechenden Änderung im Maklergesetz noch vor der Wahl ausgehen. "Wir werden sehen, ob die ÖVP wirklich von ihrer mieterfeindlichen Politik abgehen will“, sagt Leichtfried.
Die erste Plenarsitzung nach der Sommerpause ist am 25. September. Früher wäre (rein theoretisch) eine Sondersitzung möglich.
In der vorigen Regierung sprach sich Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) für das Bestellerprinzip aus. Im ÖVP-FPÖ Regierungsprogramm war das Bestellerprinzip nicht zu finden.
In Deutschland gilt das Bestellerprinzip schon länger, in Österreich hingegen zahlen zumeist die künftigen Mieter jene zwei Bruttomonatsmieten (plus Steuer), die Immobilienmakler per Gesetz seit 2010 maximal als Provision verlangen dürfen; bei Netto-Kalt-Mieten unter drei Jahren ist die Provision mit einer Monatsmiete gedeckelt. Dadurch würden auf künftige Wohnungs- und Hausmieter schon hohe Kosten zukommen, bevor sie noch eingezogen sind, argumentiert die ÖVP die neue Linie.
Makler
Heimische Immobilienmakler haben keine Freude mit dem Bestellerprinzip und sehen darin die potenzielle Gefahr schlummern, dass viele Mietwohnungen bei Einführung dessen nicht auf den Markt kämen und verweisen auf Deutschland: Dort würden die Mieter selbst zwar keine Gebühr mehr zahlen müssen, die Kosten für den Makler würden sie aber über den Umweg über höhere Mieten ohnehin schlucken müssen. Der Makler gelte dort mittlerweile eindeutig als Vertreter der Vermieter. Entsprechend würden Mieter ihre Rechtssicherheit verlieren.
In Österreich verweisen die Makler darauf, in ihrer Funktion ja als Doppelmakler aufzutreten: nämlich im Auftrag von Mieter und Vermieter und somit auch mit Anspruch auf Provision von beiden Seiten.