Politik/Inland

Telekom-Prüfung läuft voll an

Wir können die Prüfer ja nicht vom Mars holen. Aber wir haben das Unternehmen beauftragt, das neben der fachlichen Qualifikation die größte Distanz zu den Beteiligten und zu den Vorgängen hat." ÖIAG-Chef und Telekom Austria-Aufsichtsratspräsident Markus Beyrer sieht keine Gefahr, dass das Wirtschaftsprüfungsunternehmen BDO Deutschland, das der TA-Aufsichtsrat zur Aufklärung der Telekom-Affäre engagiert hat, in seiner Unabhängigkeit durch Polit-Einflüsse eingeschränkt werden könnte.

Dieser Verdacht war aufgekommen, weil der österreichische Zweig des internationalen Prüfer-Netzwerks während der schwarz-blauen Koalition die Schüssel-Regierung beraten hatte - unter anderem bei der heftig umstrittenen Strukturreform der ÖBB. Im selben Zeitraum flossen auch die jetzt untersuchten Honorare an die Lobbyisten Peter Hochegger und Alfons Mensdorff-Pouilly.

Auch Markus Brinkmann und Stefan Kühn, die das 15-köpfige Untersuchungsteam leiten, fürchten keine politischen Einflüsse. Das Prüfungsteam bestehe fast ausschließlich aus Mitarbeitern von BDO in Deutschland und der Schweiz. Mitarbeiter von BDO-Austria würden allenfalls zur besseren Einschätzung der österreichischen Verhältnisse "am Rande" in die Prüfungen einbezogen.

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Die Prüfer selbst, die seit Mitte Oktober werken, stehen unter Zeitdruck. Bis spätestens zur nächsten Hauptversammlung der TA im Mai 2012 soll ein Endbericht über die zahlreichen Schmiergeldvorwürfe vorliegen. Untersucht werden neben den Beraterverträgen auch alle größeren Firmenkäufe in Österreich, Südosteuropa und Weißrussland sowie die großen Immobilien-Deals und Einkäufe zwischen 2000 und 2010.

Auf dem Prüfstand steht auch die Manipulation des TA-Aktienkurses im Jahr 2004, der rund 100 TA-Managern satte Boni im Gesamtvolumen von 9 Millionen Euro eintrug. Mit der Rückzahlungsforderungen dieser Erfolgsprämien wird sich BDO allerdings nicht befassen. Mit Managern, die noch in der TA sind, wird laut Beyrer über eine freiwillige Rückzahlung verhandelt, Ansprüche an ausgeschiedene Führungskräfte werden von einer Anwaltskanzlei geprüft.

Die bisher vorliegenden Prüfergebnisse der internen Revision und des Wirtschaftsprüfers Deloitte dienen dabei, so Brinkmann, als Basisinformation, müssen aber zum Teil neu bewertet werden. Zugang zu den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft haben die TA-Prüfer vorerst nicht, allerdings wird es laut Beyrer bald Akteneinsicht für die TA geben. Im Gegenzug werden strafrechtlich relevante Tatbestände aus den BDO-Ermittlungen an die Behörden weitergeleitet.

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