Straches Video in den Medien: „Heikel, aber zulässig“
Von Georg Leyrer
So sehr die Entstehungsgeschichte des Strache-Videos noch im Dunklen liegt: Auch bei rechtswidrig zustande gekommenen Quellen dürfen Medien berichten.
Zwar sei die Veröffentlichung „heikel“, sagt Anwalt Michael Borsky, der den KURIER in Medienrechtsfragen vertritt. Denn „das Strafrecht verbietet heimliches Abhören ebenso wie die Veröffentlichung solcher Aufnahmen“ (Strafrahmen: bis zu einem Jahr), was auch für Medien gelte. Allerdings „können diese Handlungen durch die Wahrung eines überwiegenden berechtigten Interesses gerechtfertigt sein“. Das könne man, auch im Lichte der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), auch hier annehmen. „Hier werden oberste Amtsträger quasi in flagranti erwischt, das Interesse der Öffentlichkeit an der Kenntnis dieser Aufnahmen überwiegt meines Erachtens daher deutlich.“
Auch das Recht am eigenen Bild und der Datenschutz – beides könnte gegen das Video ins Treffen geführt werden – unterliegen dieser Interessensabwägung.
Und diese „schlägt angesichts der politisch extrem exponierten Position der abgebildeten Personen und des ihrer öffentlichen Vertrauensposition diametral entgegenstehenden Verhaltens meines Erachtens klar im Sinne des öffentlichen Interesses und damit der Meinungsäußerungsfreiheit aus“, so Anwalt Borsky.
„Lex Wallraff“
Der Spiegel und die Süddeutsche Zeitung berichteten gemeinsam über das Video, für sie gilt deutsches Recht. Und dort gibt es einen Präzedenzfall, der bis in die Höchstgerichte ausjudiziert ist – und informell „Lex Wallraff“ genannt wurde. Denn der Journalist Günther Wallraff deckte in den 1980er Jahren mit versteckter Kamera Skandale auf. „Der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht haben dies für zulässig erklärt, wenn damit gravierende Missstände aufgedeckt werden“, sagt Wallraff nun.
Und die Quelle?
Heimische Medien dürften, so kursierte am Wochenende, das Video auch angeboten bekommen haben, aber unter anderen Umständen als die deutschen, nämlich gegen Geld. Sie sollen von einer Veröffentlichung abgesehen haben.
Von wem es stammt? Darüber wird derzeit bis in die höchsten Kreise spekuliert. Was die rechtliche Beurteilung noch komplexer machen könnte: Eventuell geht es bei dem Video auch um Fragen der Kunstfreiheit.
Denn wenn es – wie spekuliert wurde – vom deutschen Satiriker Jan Böhmermann oder der Aktionistengruppe „Zentrum für politische Schönheit“ (ZpS) stammte, dann geht es auch um die verfassungsmäßig festgeschriebene Freiheit der Kunst.
Das ZpS dementierte.
Böhmermann trieb auch am Montag die Medien vor sich her: Er hat auf einen Online-Countdown hingewiesen (dotheyknowitseurope.eu), der am Mittwoch um 20.15 Uhr enden sollte, und Bezug zur Ibiza-Affäre haben soll.
Was dann passieren würde? Auch darüber gab es vorerst nur Spekulationen.