Politik/Inland

ÖVP und SPÖ auf Kollisionskurs

In der Koalition dämmert ein neuer Konflikt herauf.

Die Frage, bei der vorerst wenig Einigkeit zu erkennen ist: Sollen die Bundesländer künftig mehr Steuer-Hoheit erhalten? Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP), derzeit Vorsitzender der Landeshauptleute-Konferenz, hatte am Montag im KURIER erklärt: „Ich spreche mich dafür aus, dass man einen Schritt in Richtung Steuerautonomie der Länder geht.“ Auch Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) hatte unlängst ins selbe Horn gestoßen.

Im Finanzministerium von Maria Fekter (ÖVP) stößt der Vorstoß auf offene Ohren: „Wir sind beim Thema Steuerautonomie der Länder gesprächsbereit“, heißt es aus dem Ministerium. Mehr noch: Es gebe bereits erste konkrete Schritte: „Auf Beamtenebene wurden schon Gesprächsrunden zum Thema avisiert.“ Auch Studien zum Thema seien beauftragt worden – und lägen vor. Ob darin auch die Auswirkung einer Verländerung der Körperschaftssteuer, wie von Wallner angeregt, untersucht wurde, wollte man nicht sagen.

Fleckerlteppich

In der SPÖ hingegen hat man mit dem Vorstoß aus dem Westen eher wenig Freude: „Wir sind gegen einen Steuerfleckerlteppich in Österreich“, heißt es aus dem Büro von Finanzstaatssekretär Andreas Schieder (SPÖ).

Ziel müsse eher sein, die Körperschaftssteuer in Europa zu nivellieren, da fände man neun unterschiedliche Steuersätze in Österreich nicht gerade hilfreich.

Eine Abfuhr für die Pläne gab es am Montag auch von Burgenlands Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ): „Wettbewerb bei der Körperschaftssteuer bedeutet Steuerdumping“, kritisierte er und verwies auf Beispiele auf EU-Ebene. Es könne nicht sein, dass einzelne Länder Betriebe mit niedrigen Steuern anlocken – und manche dann bei Finanzproblemen auf EU-Hilfen angewiesen wären. „Das heißt, es sind einheitliche Steuersätze in der EU anzustreben.“

Fünf Jahre

Wer in Österreich neue Steuern per Gesetz einführen darf, ist durch das Finanz-Verfassungs- gesetz geregelt. Den Großteil der Steuern kassiert aktuell der Bund. Der verteilt einen Teil an Länder und Gemeinden, die damit Aufgaben wie Spitäler, Lehrer (Länder) oder Kinderbetreuung und Pflege (Gemeinden) finanzieren. Die Aufteilung wird im Finanzausgleichsgesetz geregelt, das derzeit von 2008 bis 2013 gilt.

Milliardenaufteilung

Verteilt wird nach einem komplizierten Berechnungssystem. Zuletzt erhielt der Bund 67,8, die Länder 20,5 und die Gemeinden 11,7 Prozent der „gemeinschaftlichen Bundesabgaben“. Das gilt aber nicht für alle Steuern: Grundsteuer und Kommunalsteuer gehen etwa zu 96 Prozent direkt an die Gemeinden, der Wohnbauförderungsbeitrag kommt zu 80,5 Prozent den Ländern zugute.