Politik/Inland

Regierung verkündete weitere Hilfen für Haushalte und Unternehmen

Ab morgen ist sie also da. Die lange angekündigte Strompreisbremse tritt mit 1. Dezember in Kraft. Das Prinzip: Bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh Strom pro Jahr wird jedem Haushalt der Preis vom Bund gestützt - und zwar mit einem Preis von 10 Cent pro kWh. Der Bund übernimmt ab diesem Wert bis zu 30 Cent pro kWh, die wiederum dem Stromversorger ersetzt werden.

Bei der heutigen Pressekonferenz präsentierten Finanzminister Magnus Brunner, Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und Michael Strugl, Präsident Österreichs Energie, ein zusätzliches Antragssystem. Haushalte mit mehr als drei Personen erhalten - wie angekündigt - weitere Entlastungen. Warum? Die Strompreisbremse ist für einen jährlichen Durchschnittsverbrauch von drei Personen berechnet.

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Weitere Hilfe ab Frühjahr

Die Energieversorger hätten ihre Vorarbeiten abgeschlossen, die Strompreisbremse könne ab 1. Dezember starten und bis zum 30. Juni 2024 gelten, sagte Brunner eingangs. Haushaltskunden mit einem aufrechten Stromliefervertrat erhalten die Bremse. Bis zum Verbrauch von 2.900 kWh wird der Preis automatisch - also direkt auf der Rechnung - reduziert.

Zu diesem Grundmodell komme ein Zusatzkontingent für Haushalte mit mehr als drei Personen. Jede Person erhält ein zusätzliches Kontingent von 350 kWh zu einem Preis von 30 Cent. Das entspricht einer zusätzlichen Entlastung von über 100 Euro pro Person und Jahr. Wie?

Das Modell werde nun "finalisiert", so Brunner. Zuerst hieß es, diese Hilfe müsse beantragt werden. Nun soll die Abwicklung aber "weitgehend automatisch erfolgen", heißt es aus dem BMF. Die Entlastung soll ab Frühjahr des folgenden Jahres erfolgen. Ob sie rückwirkend bis 1. Dezember gilt, blieb offen. 

Energiekostenzuschuss wird wohl erweitert

"Nachschärfen" werde die Regierung auch bei den Unternehmenshilfen. Ein Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen wurde bereits beschlossen. Er gilt von Februar bis September 2022. Dieser Zuschuss kann nun im Rahmen des EU-Beihilferahmens bis Ende 2023 zu einem noch höheren Volumen für Unternehmen erweitert werden. "Diesen Beihilferahmen werden wir auch nützen", bestätigte Brunner - der KURIER berichtet am Montag. Eine Ausdehnung des bestehenden Modells, aber auch eine darüber hinaus gehende Regelung kämen infrage.

"Wir müssen uns wappnen, dass wir auch nationale Lösungen präsentieren können. Vor allem, wenn es um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen geht", sagte Brunner. "Wir tun das, was notwendig ist."

Heizkostenzuschuss könnte erhöht werden

Und eine Gaspreisbremse für Haushalte und Betriebe, wie sie Deutschland erhält und etwa die SPÖ fordert? Eher unwahrscheinlich. In Österreich heize nur ein Viertel der Haushalte mit Gas, so Brunner.

Am besten wäre eine gemeinsame europäische Lösung gegen die hohen Gaspreise, sagte Gewessler. "Ich habe mich auf EU-Ebene immer für rasche Lösungen ausgetauscht." Am 19. Dezember findet ein weiterer EU-Energieministerrat statt. Gewessler hofft, dass man dann "gemeinsame Lösungen" beschließen könne.

Zudem ließ Gewessler durchblicken: "Den Heizkostenzuschuss der Bundesländer könnte man mit finanzieller Unterstützung des Bundes erhöhen." Brunner bestätigte diese Option. Das würde vor allem einkommensschwachen Haushalten zugute kommen. 

Sparanreiz? Kritiker skeptisch

Die Umsetzung der Strompreisbremse sei für die IT-Systeme der Unternehmen "eine Herausforderung", sagte Strugl. "Das Positive für den Endkunden ist, dass es automatisch passiert. Das heißt, man muss das nicht beantragen. Ab dem 1. Dezember wirkt das." Er glaube, dass das Modell eine "gute Lösung" sei. Da ein Grundbedarf gestützt werde, habe es einen sozialen Aspekt im Auge, motiviere aber auch "zum Sparen".

Das sahen mehrere Experten nach der Präsentation der Preisbremse, Anfang September, anders. Grundtenor: Die Strompreisbremse würde über 50 Prozent der Haushalte die gesamten Kosten zum Vorjahrespreis deckeln und motiviere diese deshalb nicht zum Energiesparen.

"Wir haben hier eine Lösung, die wir jetzt mit 1. September starten lassen können. Darauf kommt es jetzt an, dass wir rasch sind", so Gewessler.

Netzkostenzuschuss in der Höhe von 75 Prozent

Zudem sollen einkommensschwache Haushalte zusätzlich zum Stromkostenzuschuss einen Netzkostenzuschuss in der Höhe von 75 Prozent erhalten, wobei die jährliche Höhe mit 200 Euro begrenzt ist. Anspruchsberechtigt sollen jene Haushalte sein, die auch von der GIS-Gebühr befreit sind.