Politik/Inland

Deutsche Bank hofierte Salzburger Beamte

In der Ermittlungsakte zu den Salzburger Spekulationsgeschäften sind pikante Fakten aufgetaucht. Die Deutsche Bank, die mit dem Land Salzburg besonders dick im Geschäft war, hat die Mitarbeiter der Salzburger Finanzabteilung Monika Rathgeber und Christian M. unter anderem zu Ski-Wochenenden in Österreich und zum Endspiel der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 nach Berlin eingeladen.

Laut den Einladungen, die dem KURIER vorliegen, gab es etwa im Frühjahr 2004 ein „tolles Ski-Wochenende“ in Obertauern, wie zahlreiche Fotos von einer Rast auf einer Skihütte belegen. Und Ende März 2006 wurden die Salzburger ins Falkensteiner Hotel Carinzia in Tröpolach bei Hermagor eingeladen. Auf der Piste und beim Aprés-Ski soll der dreifache Weltcupsieger Michael Tritscher die Gäste der Deutschen Bank bei Laune gehalten haben.

Ex-Wertpapierhändler Harald Kutschera bestätigt das dem KURIER: „Ich habe im Namen der Deutschen Bank diese Einladungen gemacht. Das war früher üblich, aber ich glaube, 2007, 2008 hat das nicht mehr stattgefunden.“ Die Deutsche Bank wollte zu den fragwürdigen Einladungen keine Stellungnahme abgeben.

Kutschera, der elf Jahre lang dem Land Salzburg Hunderte Zinswetten verkauft hat, sitzt seit Oktober 2012 auf dem Posten der entlassenen Finanzjongleurin Monika Rathgeber. Bei seiner Zeugenvernehmung durch die Korruptionsermittler hat er ausgesagt, dass sich im Lauf der elf Jahre zu Rathgeber, ihrem Kollegen Christian M. und Eduard Paulus, dem Chef der Finanzabteilung, „ein freundschaftliches Verhältnis entwickelt“ hat. So lud Kutschera, der zum Wertpapier-Vertriebsleiter in Wien aufgestiegen war, Rathgeber und M. zum Endspiel der Fußball-WM am 9. Juli 2006 nach Berlin ein.

Der Finanzskandal im Zeitraffer

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Empfang in Berlin

„Nächtigung wird im Regent Hotel sein – Zimmer für Euch sind gebucht“, schrieb Kutschera an die Salzburger. Zwei Tage dauerte die Einladung – Transfers, Stadtrundfahrt samt Sehenswürdigkeiten, Abendessen und gemeinsames Mittagessen inbegriffen. „Am Nachmittag vor dem Spiel gibt Banker Josef Ackermann im Atrium der Deutschen Bank Berlin einen Empfang für unsere Endspielgäste“, frohlockte Kutschera in seinem eMail.

In Salzburg freute man sich über die Nobel-Einladung. „Hallo Harry! Schönes Programm: Und Du glaubst, dass das nicht zu elitär für uns ist, schließlich musst Du ja auch an Deinen Ruf denken?“, scherzte Rathgeber in ihrem Antwortmail. Die Einladung zum Endspiel ItalienFrankreich war ein voller Erfolg. Man bedankte sich „für die perfekte Organisation und den wunderbaren Aufenthalt in Berlin“.

„Sie war einmal bei einem Seminar der Deutschen Bank in Obertauern dabei, in Kärnten war sie nicht dabei“ sagt Rathgebers Anwalt Herbert Hübel dazu. „Zum WM-Finale sind sie eingeladen worden, aber das ist vom Abteilungsvorstand und vom Landesamtsdirektor genehmigt worden.“ Die Reise will sich Rathgeber selbst bezahlt haben – wahrscheinlich sind damit die Flugtickets gemeint.

Strafrechtlich relevant?

Moralisch zweifelhaft sind die Einladungen mit Sicherheit – aber könnten sie auch strafrechtlich relevant sein? Korruptionsexperte Franz Fiedler von Transparency International Österreich bejaht die Frage: „Angesichts der Beträge, die diese Einladungen gekostet haben, würde ich das schon als strafrechtlich relevant ansehen. Eine klare Beurteilung, auch angesichts der immer wieder geänderten Rechtslage, muss man sich im Einzelfall ansehen. Zu untersuchen sind die mögliche Verleitung zum Missbrauch der Amtsgewalt oder Geschenkannahme durch Amtsträger.“ Verjährt ist die Sache seiner Ansicht auch nicht.

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Erst Anfang April wird das Arbeitsgericht Salzburg in der Causa Monika Rathgeber ein Urteil fällen: Die Mitarbeiterin der Finanzabteilung des Landes Salzburg soll maßgeblich an der Misere rund um die hochriskanten Spekulationen mit Steuergeld beteiligt gewesen sein.

Nach Auffliegen der Affäre Anfang Dezember wurde Rathgeber entlassen. Nach Ansicht von Rathgebers Rechtsanwalt Herbert Hübel hat sie aber keinen Entlassungsgrund gesetzt. Und wenn doch Gründe vorliegen würden, dann seien diese „verfristet“. Denn von Spekulationen im großen Stil wusste der Arbeitgeber, das Land, schon viel früher.

Im Fall von Rathgeber wäre eine erzwungene Wiedereinstellung freilich für die Landespolitik ein weiteres öffentliches Desaster. Doch die Juristen des Landes wussten sich zu helfen: Gegen Rathgeber wurden nach der ursprünglichen Entlassung am 7. Dezember drei weitere „Eventualentlassungen“ ausgesprochen. Das wird dem KURIER im Büro von Personal-Landesrat Sepp Eisl bestätigt.

„Je nach aktuellem Ermittlungsstand kommen neue Fakten ans Tageslicht, die einen Entlassungsgrund darstellen“, heißt es aus Eisls Büro. Rathgeber wurde demnach am 28. Jänner, am 12. Februar und am 5. März erneut entlassen. Und zwar wegen ihrer Weigerung, bei der Aufklärung des Causa mitzuwirken; wegen Finanztransaktionen an eine Bank in sechsstelliger Höhe ohne Autorisierung; und wegen mutmaßlicher Fälschung von Dokumenten.

Anwalt Hübel bezeichnet diese „Eventualentlassungen“ als Vorsichtsmaßnahme, die in dieser Häufung „lächerlich“ seien.