Einheitlicher Jugendschutz: Spätere Sperrstunde für fast alle
Ein 16-jähriger Ostösterreicher darf trinken, was er will – sogar Schnaps. Überall sonst in Österreich ist gebrannter Alkohol in diesem Alter tabu. In Salzburg fließen Bier und Wein laut Gesetz nur wenn derjenige „nicht offenkundig in einem Rauschzustand“ ist; und in Kärnten nur bis die 0,5-Promille-Grenze erreicht ist.
Um diesem unsinnigen Gewirr an Regeln ein Ende zu setzen, starten die Jugendschutzreferenten der neun Bundesländer heute in Hall in Tirol einen neuen Anlauf für eine Harmonisierung.
Verhandlungsbasis ist ein Positionspapier der Bundesjugendvertretung aus 2017: Darin wird empfohlen, das Rauchen und den Genuss von „hartem Alkohol“ (Spirituosen) erst ab 18 Jahren zu erlauben. Beim Ausgehen ohne Aufsichtsperson wird als Sperrstunde für 12- bis -14-Jährige 23 Uhr, für 14- bis 16-Jährige 1 Uhr früh angesetzt. Ab 16 Jahren soll es weiterhin kein Limit geben.
Vorschläge, die ÖVP-Familienministerin Juliane Bogner-Strauß für „vernünftig“ hält und hofft, dass die Länder sie bis Anfang 2019 umgesetzt haben.
Auch Shishas tabu
Das Rauchverbot bis 18 – inklusive E-Zigaretten und Shishas – wollen alle Länder bis spätestens 1. 1. 2019 umgesetzt haben; Oberösterreich und das Burgenland schon bis diesen Sommer.
Beim gebrannten Alkohol müssten sich Wien, Niederösterreich und das Burgenland an den Rest Österreichs anpassen und das Schutzalter auf 18 Jahre anheben – Wiens Stadtrat Jürgen Czernohorszky „hätte damit kein Problem“, sagt er zum KURIER.
Es spießt sich einzig bei den Ausgehzeiten. In Oberösterreich ginge es um eine Stunde, die Jugendliche länger ausgehen dürften. „Angesichts der Sicherheitslage und der Ängste, die es in der Bevölkerung gibt, halten wir es für ein extrem schlechtes Signal, die Ausgehzeiten zu verlängern. Gerade bei den unter 16-Jährigen passiert nachts einfach zu viel“, sagt FPÖ-Landesrat Elmar Podgorschek. „Wir sind aber für eine einheitliche Lösung und natürlich bereit, zu verhandeln.“ Auf die Frage nach einem Kompromiss hofft er, dass sich die anderen Länder an Oberösterreich orientieren (siehe oben).
Die Befürchtungen des FPÖ-Landesrats teilt die Kinder- und Jugendanwaltschaft aber nicht. Erfahrungen aus einzelnen Bundesländern hätten gezeigt, „dass durch großzügigere Maximal-Ausgehzeiten keine zusätzlichen Jugendgefährdungen zu erwarten sind“, heißt es in einer Stellungnahme. Das bestätigt auch die Polizei, die das Jugendschutzgesetz zu exekutieren hat.
Bis zu 200 Euro Strafe
Apropos: Bei Verstößen gilt in ganz Österreich, dass erst das Gespräch gesucht, dann verwarnt, und nur bei Wiederholung eine Geldstrafe verhängt wird. Die Strafen selbst sind verschieden: In der Steiermark zahlt man 20 Euro, wenn man die Ausgehzeit um eine Stunde überzieht, 30 bei zwei Stunden. In Niederösterreich kann es bis zu 200 Euro setzen.
Was passiert, wenn sich die neun Jugendschutzreferenten heute nicht einigen?
Nach KURIER-Nachfrage hält man es für denkbar, dass acht Bundesländer – ohne Oberösterreich – auf einen Nenner kommen. Fraglich ist auch, ob sich die Steiermark bewegt – dort müsste die Ausgehzeit um zwei Stunden verlängert werden. SPÖ-Landesrätin Ursula Lackner sagt dazu: „Die Vorschläge liegen am Tisch, ich gehe offen in die Diskussion.“
Der Wiener SPÖ-Stadtrat Czernohorszky könnte sich notfalls auch eine „kleine Harmonie“ der Ostregion (Wien, NÖ, Bgld) vorstellen: „Wir würden uns am Vorschlag der Bundesjugendvertretung orientieren.“ Czernohorszky betont aber, dass Verbote alleine nicht reichen und sich der Bund beteiligen müsse: „Wenn man das Thema ernst nimmt, braucht es umfassende Präventionsmaßnahmen“ – zumal das Einstiegsalter beim Rauchen bei vielen bereits bei zwölf Jahren liegt.
ÖVP-Familienministerin Bogner-Strauß reicht den Ländern die Hand. Voraussetzung ist aber, dass es überhaupt zu einer Einigung kommt: „Es ist völlig klar, dass es gemeinsame Maßnahmen geben muss und dass die Kosten zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden.“