Sozialleistungsbetrug: Weniger Anzeigen
Die Anzeigen im Deliktsbereich Sozialbetrug sind im vergangenen Jahr gegenüber 2021 stark zurückgegangen. Waren es 2021 noch 4.346 Anzeigen, sank diese Zahl 2022 um 27 Prozent auf 3.173. Das teilten Innen- und Finanzministerium am Montag mit.
Dabei entstand 2022 ein Schaden von 14.121.501 Euro, im Jahr davor waren es noch mehr als 20 Millionen. Die meisten Taten wurden in Wien verübt.
So gab es 2022 3.345 Tatverdächtige, davon 1.119 österreichische Staatsbürger und 2.226 Staatsangehörige anderer Nationen.
Das bedeutete trotz deutlich höherer Gesamtzahl an Verdächtigen (4.730) nur einen kleinen Rückgang beim Anteil einheimischer Verdächtiger (2021: 1.384). Die Zahl der ausländischen Tatverdächtigen sank hingegen um 1.120 innerhalb eines Jahres.
Innenminister Gerhard Karner führt den Rückgang auf Schwerpunktaktionen zurück.
Finanzminister Magnus Brunner: "Sozialleistungsbetrug schadet den ehrlich arbeitenden Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, daher ist die konstruktive behördenübergreifende Zusammenarbeit zwischen BMI und BMF von so wichtiger Bedeutung."
Hohe Aufklärungsquote
Den beiden Ministerien zufolge wurden mehr als 50 verschiedene Modi Operandi registriert. Dazu gehörten die Erschleichung der Mindestsicherung trotz ausreichendem Vermögen, der Missbrauch von Pensionsleistungen durch die Vortäuschung eines Scheinwohnsitzes, der widerrechtliche Erhalt der Familienbeihilfe, verbotene Auslandsaufenthalte bei gleichzeitigem Bezug von Sozialleistungen und die Erschleichung der Grundversorgung mittels falscher Identitäten.
Fast jeder angezeigte Fall wurde auch geklärt, die Aufklärungsquote lag bei 99,8 Prozent. Seit Dezember 2021 ist die Taskforce Sozialleistungsbetrug im Bundeskriminalamt installiert.
Spektakulärer Fall
Die Ministerien berichteten auch von einem spektakulären Fall in der Reinigungsbranche. Bei Sozialbetrugsermittlungen der Finanzpolizei wurde festgestellt, dass von einer Tätergruppe mit verschiedenen Firmenvehikeln in den vergangen fünf Jahren über 2.000 geringfügige Beschäftigungsverhältnisse mit gleichzeitigem Transferleistungen, trotz Vollbeschäftigung bestanden haben.
Bei einer Vielzahl dieser Beschäftigten werden strafrechtliche Ermittlungen geführt und die ungerechtfertigt bezogenen Transferzahlung rückgefordert.