Politik/Inland

Einreise-Regeln für Balkan-Rückkehrer am Freitagnachmittag

Der Westbalkan gilt als Corona-Risikogebiet – dafür sorgten zuletzt steigende Infektionszahlen. Die Regierung hat bisher eindringlich von Reisen in diese Regionen abgeraten, gefruchtet hat das aber nicht immer. Durch Testungen wurde festgestellt, dass einige Cluster in Österreich durch Rückkehrer aus ebendiesen Regionen entstanden sind.

Türkis-Grün will nun nachschärfen. Aber wie?

Angekündigt wurden am Dienstag massive Reisebeschränkungen. Die Einreise aus Risikogebieten soll in Zukunft ausschließlich mit negativem PCR-Test möglich sein, die zudem von "zertifizierten Labors" stammen sollen. Aber auch bei einem negativen Test sollte eine 14-tägige Heimquarantäne Pflicht sein.

Die Wahlmöglichkeit "Test oder Quarantäne" sollte es nicht mehr geben, hieß es. Österreichische Staatsbürger sowie in Österreich wohnhafte Personen sollten aber die Möglichkeit bekommen, den Test innerhalb von 48 Stunden nach Einreise nachzuliefern. Ein vorzeitiges "Frei-Testen" aus der Quarantäne sollte nur mehr für sogenanntes "Schlüsselpersonal" möglich sein.

Diese neue Regelung sollte am Freitag in Kraft treten. Die entsprechende Verordnung war aber am Donnerstag noch nicht fertig. Am Freitagvormittag kündigte Gesundheitsminister Rudolf Anschober die Verordnung für Freitagnachmittag. Die Cluster durch die Rückkehrer aus Ländern vom Westbalkan seien "durchaus stark" festzustellen gewesen.

Der Grund für die Verzögerung der notwendigen Verordnung: Die vom Gesundheitsministerium konsultierten Fachjuristen müssen eine Extra-Runde drehen. Die Verordnung soll wasserdicht sein. Man will offenbar ein neuerliches Fiasko vor dem Höchstgericht vermeiden. Der Verfassungsgerichtshof hatte ja am Mittwoch zwei frühere Corona-Regelungen gekippt, da sie nicht gesetzeskonform waren. So waren etwa die Betretungsverbote im öffentlichen Raum zu weit gefasst.

Präzision ist gefragt

Aus dem Gesundheitsministerium hieß es am Donnerstag, dass Fachjuristen  die Verordnung zu den Reisebeschränkungen gerade mit Vertretern der befassten Ministerien (Inneres, Äußeres und Gesundheit) finalisieren und prüfen. „Ziel ist es, eine ausgewogene Regelung zu finden, die sowohl der Pandemiebekämpfung dient als auch allen verfassungsrechtlichen Grundsätzen entspricht“, wird erklärt.

Denn auch die Reisebeschränkungen müssen präzise formuliert und begründet werden. Einerseits, weil klar sein  muss, warum sie gerade für die aufgelisteten Länder gelten. Und andererseits, weil es Ausnahmen für Schlüsselarbeitskräfte braucht. Ein Thema sind hier vor allem 24-Stunden-Pflegerinnen.

Wann die Verordnung vorliegt (und in Kraft treten kann), ist offen, es dürfte sich aber nur um wenige Tage handeln.

Heimaturlaube

Dann steht auch fest, welche Länder konkret darunterfallen: In Serbien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Albanien und im Kosovo gilt die höchste Reisewarnstufe – das wäre ein Indiz. Kroatien und Slowenien dürften nicht betroffen sein, dort gilt nur Warnstufe 4 von 6; ebenso in Italien.

Betroffen ist damit auch ein nicht unwesentlicher Teil der österreichischen Bevölkerung: 122.000 Serben und 97.000 Bosnier leben in Österreich, viele wollen im Sommer ihre Familien in der Heimat besuchen.

Mit den neuen Reisebeschränkungen könnte die türkis-grüne Regierung das de facto unterbinden: Ein Bosnier oder Serbe, der in Österreich lebt und arbeitet, wird es sich wohl zweimal überlegen, ob er auf Heimaturlaub fährt, wenn er dann 14 Tage in Quarantäne muss und in dieser Zeit nicht arbeiten oder überhaupt das Haus verlassen kann.

Derzeit ist für die Einreise aus Risikogebieten die aktuelle Fassung der Verordnung vom 15. Juni in Kraft: Personen aus Risikogebieten müssen bei der Einreise entweder einen negativen PCR-Test vorweisen oder 14 Tage in Heimquarantäne.

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