Schuldspruch: Maurer reagiert mit bitterem Humor
Sigrid Maurer, ehemalige Nationalratsabgeordnete der Grünen, hat auf humorvolle Weise auf Twitter gezeigt, wie sie nach derzeitiger Rechtslage auf Hasspostings regieren könnte. Sie müsse den Absender aufgrund der journalistischen Sorgfaltspflicht kontaktieren, um so nachzuprüfen, ob der Absender die Nachricht tatsächlich verfasst hat.
Die Ex-Abgeordnete hatte sexistische Nachrichten erhalten – und diese auf Facebook und Twitter gepostet. Damit einhergehend hatte sie den Besitzer eines Craftbeer-Geschäfts in Wien als Verfasser geoutet. Dieser wehrte sich, er habe die Botschaften nicht selbst geschrieben, und klagte Maurer wegen übler Nachrede und Kreditschädigung. Wegen ersterer wurde sie heute – nicht rechtskräftig – verurteilt, im zweiten Punkt freigesprochen.
Maurer teilte nach dem für sie enttäuschenden Ausgang des Prozesses außerdem mit, dass sie keine anonymen Spenden und Crowdfunding-Aktionen wolle.
Und die 33-Jährige gab sich kämpferisch, was eine Fortsetzung des juristischen Streits betrifft. "Ich wehre mich gegen extrem sexistische, erniedrigende Nachrichten und werde dafür verklagt", schrieb sie am Dienstag. Und zu ihrer Verurteilung: "Nun gut, dann gehen wir eben in Berufung. Bis nach Straßburg, wenn es sein muss."