Politik/Inland

Menschenrechts-Gerichtshof stoppt Abschiebung nach Afghanistan

Mit einer einstweiligen Verfügung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine für heute geplante Abschiebung eines Afghanen aus Österreich gestoppt. Das meldete Lukas Gahleitner-Gertz von der Flüchtlings- und Deserteursberatung am Dienstag via Twitter. 

Als Grund nennt der EGMR die Sicherheitslage vor Ort. Im Innenministerium bestätigt man, dass es diese einstweilige Verfügung gibt. Der Spruch betreffe aber nur diesen einen Einzelfall und sei "kein pauschales Verbot für uns".

Als Grund dafür, dass die Aktion heute abgesagt wurde, wird aber erklärt, dass gemeinsam mit Deutschland kein Flug zustande gekommen sei. 

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Zurück zur Sache: Gahleitner-Gertz hat das Schriftstück auf Twitter geteilt. Darin heißt es, dass die einstweilige Verfügung vorerst bis 31. August 2021 gilt. Bis dahin muss die österreichische Regierung zu drei Punkten Stellung nehmen: 

Erstens weist der EGMR darauf hin, dass die afghanische Regierung die EU-Kommission gebeten hat, von 8. Juli bis 8. Oktober 2021 von Abschiebungen in ihr Land abzusehen. Gefragt wird also, wie die österreichische Regierung die Abschiebung der betreffenden Person überhaupt durchführen wollte. 

Zweitens fragt der EGMR, ob die zuständigen Behörden in Österreich die Sicherheitslage in Afghanistan ausreichend berücksichtigt haben. Es sei nämlich zu befürchten, dass die Rechte des Betroffenen nach Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt werden könnten - das ist das Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung. 

Taliban auf dem Vormarsch

Die politische Lage in Afghanistan ist kritisch: Die Taliban sind auf dem Vormarsch - es ist fraglich, wie lange die Regierung noch standhalten kann. Dazu kommt, dass die USA kürzlich ihre Truppen abgezogen haben. Die Lage spitzt sich weiter zu. 

Länder wie Schweden oder Norwegen haben beschlossen, aufgrund dessen nicht weiter nach Afghanistan abzuschieben. Der EGMR fragt die österreichische Regierung nun, warum sie das Risiko vor Ort anders beurteilt. 

Drittens wird die Republik aufgefordert, dem EGMR vor Eröffnung des Hauptverfahrens alle Dokumente zu übermitteln, die für die bisherige Vorgehensweise relevant waren. 

Angaben zum Betroffenen gibt es in dem Schriftstück nicht - er wurde anonymisiert. Bei der Flüchtlings- und Deserteursberatung ist aber zu erfahren, dass er bereits eine rechtskräftige Entscheidung in zweiter Instanz (vom Bundesverwaltungsgericht) hatte. Diese Entscheidung fiel aber, so wird betont, bevor sich die USA aus Afghanistan zurückgezogen hat und die Lage sich verschärfte. 

Folgen noch unklar

Spannend wird nun, welche Breitenwirkung dieses EGMR-Schriftstück entwickeln wird: Bei Deserteurs- und Flüchtlingsberatung heißt es zwar ebenfalls, dass die Entscheidung zunächst nur für den konkreten Fall gelte. 

Das Besondere sei allerdings, dass die Gründe, die der EGMR anführt, nicht auf den konkreten Fall bezogen, sondern allgemein seien. "Der EGMR war bisher immer zurückhaltend, was solche Beurteilungen betrifft. Dass er einem Mitgliedsstaat nun erstmals empfiehlt, genauer hinzuschauen, zeigt, dass man offenbar ernste Bedenken hat", erklärt ein Mitarbeiter im KURIER-Gespräch. 

Koalitionskrach

Im Innenministerium betont ein Sprecher, dass alle Fälle vor der Abschiebung evaluiert würden, so auch dieser. In diesen Einzelfall fließe nun der EGMR-Spruch ein, es gehe um einen Aufschub bis Ende August. Die einstweilige Verfügung stelle kein "pauschales Verbot" von Abschiebungen nach Afghanistan dar.

Das Thema Abschiebungen nach Afghanistan hatte zuletzt für politischen Zündstoff in Österreich gesorgt, auch innerhalb der türkisgrünen Koalition. Die grüne Justizministerin Alma Zadic hat schon vor Wochen angeregt, dass die Sicherheitslage in Afghanistan evaluiert werden müsse - und man wohl nicht ohne weiteres abschieben könne. Die ÖVP stemmte sich dagegen und betonte, dass weiterhin abgeschoben wird. 

Am 26. Juni wurde dann die 13-jährige Leonie in Wien getötet - mehrere junge Asylwerber aus Afghanistan stehen unter Verdacht. Der Ton in der Abschiebe-Debatte wurde härter. Die ÖVP verkündete unterdessen, dass künftig noch stärker abgeschoben werde. 

Grünen-Chef und Vizekanzler Werner Kogler erklärte, dass auch für seine Partei feststehe: "Wer bei uns Schutz vor Gewalt und Verfolgung sucht und auch braucht, soll ihn bekommen. Wer aber bei uns schwere Gewaltverbrechen begeht, muss dieses Land wieder verlassen."