Politik/Inland

Ausländer & Arbeitslose: Neue Härten für alte Feindbilder

Es kann nicht sein, dass Österreicher, die ihr Leben lang ihren Beitrag geleistet haben, wenig oder gleich viel vom Sozialstaat bekommen wie Zuwanderer, die erst seit kurzer Zeit in Österreich leben.

Dieser Satz stammt nicht etwa aus einem FP-Wahlplakat, sondern steht offiziell im Regierungsprogramm: Der neue Stil, den Türkis und Blau propagieren, beinhaltet auch eine harte Gangart gegen alte Feindbilder – und zwar gegen die, die vermeintlich den Sozialstaat belasten.

Besonders treffen wird das freilich Asylwerber. Ihnen sollen künftig nur Sachleistungen, keine Geldleistungen mehr zuerkannt werden; auch die Unterbringung will der Staat ausschließlich selbst übernehmen. Im Gegenzug ist geplant, Asylwerbern bei der Ankunft Handy und Bargeld abzunehmen, um an Daten zur Identitätsfeststellung zu kommen – und um die Grundversorgung zu finanzieren. Ob das rechtlich durchsetzbar ist? Europarechtsexperte Walter Obwexer ist sich da nicht so sicher. Die Abnahme von Bargeld sei ein "unzulässiger Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum", sagt er. Auch in Deutschland, wo ähnliche Regelungen zum Bargeld gelten, ist das Thema juristisch hoch umstritten.

EU-rechtlich schwierig

Auch Menschenrechtsanwalt Georg Bürstmayr, der für die Grünen aktiv ist, rechnet damit, dass einzelne Maßnahmen vor dem Verfassungsgerichtshof landen werden. Der Jurist stößt sich besonders an der geplanten Aufhebung der Schweigepflicht für Ärzte im Asylverfahren: "Das sind Rechtsinstitute, die noch nie angegriffen wurden", sagt er. Ob diese Informationen verwendet werden, um etwaige Arbeitsfähigkeit zu attestieren, lässt das Programm offen. Auf Ablehnung stoßen auch die Kürzungspläne für anerkannte Flüchtlinge. Dass sie künftig nicht die volle Mindestsicherung, sondern nur 365 Euro Grundleistung und einen optionalen Integrationsbonus von 155 Euro erhalten sollen, verhindere nur die Integration, so Bürstmayr (ein ausführliches Interview lesen Sie hier). Die Regelung, die ja in Nieder- und Oberösterreich bereits gilt, liegt beim Verfassungsgerichtshof.

Auf schwer durchsetzbares Terrain begibt man auch beim "Arbeitslosengeld neu", das freilich auch Ausländer treffen soll: Wer als Migrant das Arbeitslosengeld ausgeschöpft hat, soll nicht hier weiter versorgt werden, sondern in die " sozialrechtliche Zuständigkeit des Herkunftslandes", fallen heißt es da – also dorthin überwiesen werden. Das ist allerdings nur bei Personen möglich, die weniger als fünf Jahre in Österreich leben – "die könnte man nach EU-Recht ausweisen", sagt Jurist Obwexer. Bei allen anderen seien der Regierung die Hände gebunden: Wer länger hier ist, hat zumindest Anspruch auf "sozialrechtliche Mindestleistungen".

Ähnlichkeit zu Hartz IV

Treffen wird die Arbeitslosen-Maßnahme aber freilich auch Inländer. Im "Arbeitslosengeld neu" soll die Notstandshilfe integriert werden – de facto wird sie also abgeschafft, sagt Gerald Loacker, Sozialsprecher der Neos, der das schon länger fordert: "Die Notstandshilfe ist ein Parallelsystem zur Mindestsicherung. Man kann sie schier unbegrenzt lange beantragen." Langzeitarbeitslose würden zudem durch die geplante degressive Leistung – anfangs mehr, dann immer weniger – unter Druck kommen. Die Pläne erinnern an das deutsche Hartz IV-Modell. Zumindest steckt dahinter eine ähnliche Logik, sagt Sozialrechtler Wolfgang Mazal. Mit dem Absinken der Leistungen soll der Anreiz steigen, Arbeit zu suchen, erklärt der Experte, der die ÖVP beraten hat: "Ich hielte es für gefährlich, wenn ein Staat den Anschein erweckt: Ein bissl was geht immer." Ausschlaggebend wird die Leistungshöhe sein, die Berücksichtigung von Vermögen, und wie schnell man vom Arbeitslosengeld, einer Versicherungsleistung, in die Mindestsicherung, also in die Sozialleistung, fällt. In Deutschland ist das im Regelfall maximal ein Jahr.