Politik/Inland

Prozess Kickl-Pilz: BVT-Affäre schadete europäischer Zusammenarbeit

BVT-Chef Peter Gridling hat bei der Verhandlung zur Unterlassungs- und Widerrufsklage von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) gegen die Liste Jetzt für eine Überraschung gesorgt. Er sagte aus, dass das BVT noch immer nur eingeschränkt Partner beim Berner Club, dem Netzwerk europäischer Geheimdienste, sei.

Dem Bundesamt hatte im Zuge der BVT-Affäre im Frühjahr 2018 eine Suspendierung gedroht. "Wir sind dem zuvorgekommen und haben uns aus den Arbeitsgruppen zurückgezogen", erklärte BVT-Chef Gridling. Das sei eine "vertrauensbildende Maßnahme" gewesen.

Immer noch Mitglied

Im Herbst 2018 hätte Österreich den Arbeitsgruppen wieder beitreten sollen. Dann sei aber in der Wiener Stadtzeitung Falter ein Papier aus dem Berner Club aufgetaucht. Aufgrund dessen sei der Rückzug verlängert worden. "Diese Veröffentlichung war negativ für die vollständige Teilnahme", so der BVT-Chef.

"Wir sind aber nach wie vor Mitglied." Es gebe auch keinen Ausschluss des BVT aus dem Informationsfluss, sagte Gridling, schränkte aber gleich ein, "dass es jedem Mitglied obliegt, wie weit es mit anderen Mitgliedern zusammenarbeitet. Das kann Einschränkungen ergeben". Österreich habe jedenfalls "immer an den Sitzungen teilgenommen".

Pilz: "Wir sind draußen"

Peter Pilz wertete diese Neuigkeiten in einer Verhandlungspause als faktischen Rausschmiss: "Wir sind draußen. Europäische Partnerdienste sehen Österreich als Sicherheitslücke in Richtung Rechtsextreme und Russland. Deswegen sind wir blind und taub. Wir sind vollkommen isoliert."

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Bei der Frage, wie relevant es sei, in den Arbeitsgruppen vertreten zu sein, wo man doch nach wie vor Mitglied des Clubs sei, erklärte Pilz anhand eines Vergleichs: "Man wird auch nicht gleich aus der Bundesliga ausgeschlossen oder suspendiert, sondern man wird für bestimmte Spiele gesperrt. In den Arbeitsgruppen findet, wie der Name schon sagt, die Arbeit statt."

Details über den Berner Club und dessen Mitglieder sowie das Kommunikationsnetz "Neptun" durfte Gridling nicht preisgeben, weil er vom Innenministerium von der Verschwiegenheitspflicht nur eingeschränkt entbunden wurde. Der Richter verwies aber darauf, dass der Berner Club einen eigenen Wikipedia-Eintrag habe, der erst kürzlich aktualisiert wurde.

Kickl "Innenminister der Rechtsextremen"

Im Prozess ging es um eine mediale Aussage von Liste-Jetzt-Mandatar Peter Pilz, der Innenminister sei wegen der BVT-Razzia "eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit". Kickl klagte die Liste auf Unterlassung.

Pilz denkt aber gar nicht daran, seine Vorwürfe zu widerrufen. Der Innenminister zwinge ihn sogar dazu, seine Vorwürfe zu erweitern, sagte er vor Beginn der Verhandlung. Kickl sei nicht nur eine Gefahr, sondern die größte Gefahr und das nicht nur für Österreich, sondern für ganz Europa.

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Er bezeichnete Kickl zudem als „Innenminister der Rechtsextremen, Identitären und Neonazis“ und bezog sich dabei auf ein Treffen „Verteidiger Europas“ im Oktober 2016 in Linz, bei dem Kickl als Generalsekretär der FPÖ die Anwesenden als „Gleichgesinnte“ begrüßt und auf den „Kampf und Widerstand“ eingeschworen habe.

Pilz brachte diese Zitate in der Verhandlung ein und argumentierte seine Aussagen auch damit, dass das BVT seit Publikwerden der Hausdurchsuchung von Informationen der Partnerdienste ausgeschlossen sei und ausländische Politiker dem Innenminister vehement misstrauen.

Appell an Kanzler Kurz

Gegenüber den Medien bezeichnete Pilz den Innenminister als untragbar und forderte dessen Absetzung. Am Abend findet eine Sitzung des Nationalen Sicherheitsrats im Kanzleramt statt - er werde da an Kanzler Sebastian Kurz appellieren, die Konsequenzen zu ziehen.

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Der Anwalt des Innenministers, Niki Haas, zeigte sich zuversichtlich: Erneut betonte er, dass der Innenminister mit der Razzia nichts zu tun gehabt habe, diese sei auf Anweisung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft erfolgt.

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Beim Prozess am Handelsgericht spielt es aber nur eine untergeordnete Rolle, ob Pilz mit seiner Aussage recht hat. Im Urteil wird nur festgestellt, ob man so etwas über den Minister sagen darf. Pilz beruft sich auf das Recht der freien Meinungsäußerung.

Die Beweisaufnahme wurde Montagmittag abgeschlossen, das Urteil soll schriftlich ergehen.