Politik/Inland

Pilz will nach Klage den Spieß gegen Kickl umdrehen

Bevor der BVT-Untersuchungsausschuss am Dienstag und Mittwoch unter anderem mit der Befragung von EGS-Chef Wolfgang Preiszler fortgesetzt wird, hagelte es schon Absagen von FPÖ-nahen Zeugen: Generalsekretär Peter Goldgruber, Kickls Kabinettsmitarbeiter Udo Lett und Ex-BVT-Chef Gert-Rene Polli sagten ihr Kommen ab. Dabei hatten Lett und Goldgruber zuvor schon ihr Erscheinen am 6. November zugesagt – sie fahren stattdessen aber zu einer Innenminister-Konferenz in die USA, Polli soll indessen einen Urlaub eingeplant haben.

„Ich habe nicht den Eindruck, dass sie den U-Ausschuss ernst nehmen, wie er ernst genommen werden sollte“, kritisiert SPÖ-Abgeordneter Jan Krainer.

Ehrenbeleidigung?

Diese Woche trudelte bei der Liste Pilz die angekündigte Klage von Herbert ein. Der Vorwurf: Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung. Streitwert: 35.000 Euro. Stein des Anstoßes ist eine OTS-Presseaussendung der Liste Pilz, in der Kickl als „Drahtzieher und Kopf für eine illegale Hausdurchsuchung im Verfassungsschutz“ und als „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ bezeichnet wird.

Diesen politischen Vorwurf soll die Liste nicht nur widerrufen, sondern künftig auch unterlassen. Mit einem juristischen Trick umgeht der Innenminister die Immunität von Mandataren: „Die Beklagte ist eine politische Partei auf der Grundlage des Parteiengesetzes und verfügt daher über Rechtspersönlichkeit“, steht in dem amtlichen Schreiben, das dem KURIER vorliegt. Dass Krainer fast das Gleiche im Fernsehen gesagt hat, brachte ihm aber keine Klage ein.

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„Offenbar befürchtet Kickl von mir mehr. Da hat er Recht“, ätzt Pilz. Die Klage sei „ein Zeichen, dass die FPÖ nun die Nerven verliere. Aber sie sei ein schöner Beitrag des Innenministers zur Wahrheitsfindung. Peter Pilz möchte die öffentliche Verhandlung nutzen, um Zeugen zu laden: Generalsekretär Goldgruber, die Kabinettsmitarbeiter Udo Lett und Reinhard Teufel sowie die BVT-Staatsanwältin Ursula Schmudermayer. Genehmigt das der Richter, müssen sie als Zeugen aussagen – unter Wahrheitspflicht.

„Die Wahrheitspflicht ist das Schreckgespenst der FPÖ“, konstatiert Pilz. Sein Anwalt führt in der Klagebeantwortung penibel an, warum Kläger Kickl „Schlüsselfigur und sohin Drahtzieher im Sinne des Duden bei der Anzeigeneinbringung und der Durchführung der Hausdurchsuchung“ (im BVT) gewesen sein soll. Dabei zitiert er genüsslich aus dem BVT-Ermittlungsakt. So werden Instruktionen und Interventionen von Goldgruber & Co. in der BVT-Affäre ins Feld geführt. Pilz möchte nun den Prozess nutzen, die Zeugen noch vor ihrer Aussage im U-Ausschuss zu befragen.