Politik/Inland

ÖVP weitete Diskriminierungsschutz unabsichtlich aus

Im Nationalrat ist es am Mittwoch im Rahmen der neuen Dienstrechtsnovelle auch zu einer Änderung im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz gekommen: Dadurch wird berücksichtigt, dass es nicht nur zu einer Diskriminierung von Frauen und Männern kommen kann, sondern auch andere Diskriminierungen - etwa von nicht-binären Personen - möglich sind. Beschlossen haben die Novelle die SPÖ, Grüne und ÖVP - Letztere ruderte nun aber zurück und betonte "die Anpassung entschieden abzulehnen".

"Die ursprüngliche Geschlechtsdefinition wäre vollkommen ausreichend gewesen, eine Änderung der Rechtslage war unnötig. Leider ist mit der Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes im Verlauf des gestrigen letzten Sitzungstages des Nationalrates vor der Wahl eine Bestimmung mitbeschlossen worden", wird Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl in einer Aussendung zitiert. "Es ist so, dass uns das einfach passiert ist. Wir haben das zu spät gesehen", hieß es von einer Sprecherin des ÖVP-Klubs gegenüber der APA.

ÖVP kündigt "Reparatur" an

Man hätte allerdings, ohne diesem Teil zuzustimmen, die gesamte Dienstrechtsnovelle nicht beschließen können, so die Sprecherin weiter. Man werde das Gesetz nun in der konstituierenden Sitzung reparieren, dass man dafür genug Stimmen habe, sei sie überzeugt.

Ein etwaiger Partner könnte die FPÖ sein. Diese zeigte sich über die gestrige Gesetzesänderung empört. Klubobmannstellvertreterin Dagmar Belakowitsch hat für morgen, Freitag, zu einer Pressekonferenz mit dem Titel "ÖVP schafft mit Rot-Grün die biologischen Geschlechter ab" geladen.

Aber auch beim grünen Koalitionspartner dürften nicht alle mit der Änderung zufrieden sein„ Die Abgeordnete Faika El-Nagashi, die bei der Wahl am 29. September
neuerlich kandidiert - mit Platz 7 auf der Wiener Landesliste aber an eher aussichtsloser Stelle - und die seit längerem gerade mit Aussagen Transpersonen betreffend oft nicht auf Parteilinie ist, teilte noch am Mittwoch auf X (vormals: Twitter) mit, warum sie der Abstimmung fern geblieben sei. Sie stößt sich daran, dass sprachlich die Gleichstellung "von Männern und Frauen" durch "aufgrund des Geschlechts" ersetzt wurde. Laut Erläuterungen umfasst dieses die Geschlechtsmerkmale, -Identität, -Ausdruck und Geschlechterrolle.

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Nicht kommentieren wollten den Sinneswandel der ÖVP die Grünen. Betont wurde allerdings, dass die Neuregelung auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshof aus dem Jahr 2018 zurückgeht und diesem Rechnung trage. Zumindest für Bedienstete des Bundes wäre die Änderung - so sie bestehen bleibt - ein Schritt in Richtung "Levelling Up".