ÖVP-Klausur: Vorziehen der Wahl "kein Thema"
Die Spekulationen über ein Vorziehen der Nationalratswahl reißen nicht ab. So sollen sich etwa die VP-Länderchefs beim Treffen im Kanzleramt Sonntagabend laut Medienberichten mehrheitlich dafür ausgesprochen haben. Von der ÖVP-Klausur in Krems am Dienstag hieß es allerdings in einer Stellungnahme auf APA-Anfrage, vorgezogene Wahlen seien "kein Thema".
Bei der Arbeitsklausur gehe es um "die Inhalte des Österreichplans von Bundeskanzler Karl Nehammer sowie um die Regierungsarbeit bis zum Herbst". An Spekulationen über einen vorgezogenen Wahltermin wolle man sich "nicht beteiligen".
➤ Doch Neuwahlen? Die Entscheidung liegt bei Kanzler Karl Nehammer
Theoretisch kann der Nationalrat auch durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag der Regierung aufgelöst werden
Der reguläre Termin für die Nationalratswahl wäre im Herbst. Für einen Urnengang noch vor dem Sommer bräuchte es gemäß Fristenlauf einen Neuwahlbeschluss bis spätestens Anfang März. Grundsätzlich ist dafür zunächst eine Mehrheit im Plenum nötig, die eine vorzeitige Auflösung des Parlaments beschließt und einen Neuwahlbeschluss fasst. Theoretisch kann der Nationalrat auch durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag der Regierung aufgelöst werden, was in der Zweiten Republik jedoch noch nie vorgekommen ist.
Nach dem Neuwahlbeschluss muss die Wahl von der Bundesregierung durch Verordnung im Bundesgesetzblatt ausgeschrieben werden. Diese muss den Wahltag enthalten, der von der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates festgelegt wird. Zudem muss die Verordnung den Stichtag enthalten, der am zweiundachtzigsten Tag vor dem Wahltag liegen muss. Von ihm aus beginnen diverse Fristen zu laufen, also etwa jene zur Bestellung der Sprengelwahlleiter, der Beisitzer und zur Konstituierung der Wahlbehörden. Aber auch diverse Voraussetzungen des Wahlrechts, der Wählbarkeit oder auch das Sammeln der Unterstützungserklärungen der kleineren Parteien bestimmen sich von ihm aus.
Keine offizielle Bestätigung des immer wieder kolportierten "Neuwahldeals"
Vom Neuwahlbeschluss bis zur Wahl dauert es also rund drei Monate. Wollte man also am letzten Mai-Wochenende (Sonntag 26.5.) wählen, dann würde der Stichtag auf den 5. März fallen. Für einen Urnengang am ersten Mai-Wochenende (Sonntag 5. Mai) fiele der Stichtag auf den 13. Februar. Will man gleichzeitig mit der EU-Wahl auch den Nationalrat wählen, läge der Stichtag am 19. März.
Für einen in Medienberichten immer wieder kolportierten "Neuwahldeal" zwischen Türkis und Grün gibt es keine offizielle Bestätigung aus den Regierungsparteien. Laut einem Bericht des "Standard" sollen sich ÖVP und Grüne im Sommer darauf geeinigt haben, dass Neuwahlen wenn, dann nur in koalitionärer Absprache ausgerufen werden. Damit soll ein sogenanntes freies Spiel der Kräfte im Nationalrat in den letzten Wochen vor der Wahl und eine Rückabwicklung türkis-grüner Projekte verhindert werden.
Eine Zusammenlegung von Nationalratswahl und EU-Wahl wäre zwar rechtlich möglich, ein derartiger Superwahlsonntag würde aber Experten zufolge administrativ eine gewaltige Herausforderung darstellen. Für die beiden bundesweiten Wahlen gebe es unterschiedliche Gruppen von Wahlberechtigten und Fristenläufe.