Politik/Inland

Niessl auch auf dem Jobmarkt für dichte Grenzen

Offene Grenzen werden im rot-blauen Burgenland zunehmend als Bedrohung empfunden. Ständige Grenzkontrollen und ein Assistenzeinsatz des Bundesheeres seien Mittel gegen "das organisierte Schlepperwesen", hatte Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) jüngst gesagt.

Aber nicht nur gegen die illegale Einreise von Flüchtlingen, auch gegen legale Arbeitsmigration setzt die Landesregierung immer stärker auf Abschottung – zum "Schutz des burgenländischen Arbeitsmarktes" vor unlauterem Wettbewerb. Warum der dringendst geboten sei? 2015 kam bereits ein gutes Fünftel der rund 100.000 Beschäftigten aus dem Ausland, zwei Drittel aus Ungarn, wo der durchschnittliche Monatslohn bei 750 Euro brutto liegt. Der ÖGB schätzt zudem, die Hälfte der 22.000 ausländischen Beschäftigten werde um bis zu 25 Prozent zu niedrig entlohnt.

Um diesen Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt Einhalt zu gebieten, soll am Donnerstag im Landtag ein Entschließungsantrag der Koalition an die Bundesregierung beschlossen werden, am Samstag liegt ein fast identer Antrag den Delegierten des SPÖ-Landesparteitags vor.

Tabubruch in der EU

Neben einer Verschärfung der Entsenderichtlinie für aus dem Ausland hereinarbeitende Firmen (2011 waren es 315, im Vorjahr schon 6800), einer Senkung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder und einer kräftigen Aufstockung der Finanzpolizei von 18 auf 50 Beamte wird auch an Grundfesten der EU gerüttelt: "Die temporäre Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit in bestimmten Branchen darf kein Tabu sein", sagen Niessl und Genossen. Die SPÖ denkt derzeit nur an Bau- und Baunebengewerbe, wo Ende Februar 2700 Ausländer beschäftigt und fast 2000 Inländer arbeitslos waren. Die FPÖ hat auch über einen Stopp für neue ausländische Arbeitnehmer in Handel und Transport nachgedacht. Auch wenn Europarechtsexperte Walter Obwexer schon abgewunken hat und zudem alle EU-Staaten einer Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit zustimmen müssten: Die rot-blaue Regierung setzt auf Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU, wo Beschränkungen "aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit" eingeräumt würden.