Politik/Inland

Neue Ideen: "Erbschaftssteuer light"

Den Arbeitnehmern soll künftig mehr netto vom Brutto übrig bleiben. Sie sollen sich die Lohnsteuer-Senkung nicht selber zahlen – und die Vermögenden müssen zur Finanzierung der Steuerentlastung "einen Beitrag leisten".

Das sind für Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) die Vorgaben, die eine Steuerreform erfüllen muss.

Was könnte als "Beitrag der Reichen" gelten?

Die Forderung nach einer klassischen Vermögenssubstanzsteuer hat ja Michael Häupl vom Verhandlungstisch genommen – weil diese bei der ÖVP nicht durchzubringen ist.

Das gilt auch für eine klassische Erbschafts- und Schenkungssteuer.

KURIER-Recherchen haben ergeben, dass aber über andere Varianten diskutiert wird, die man als "Vermögenszuwachssteuern" bezeichnen könnte. Ein Teil davon könnte auch als "Erbschaftssteuer light" betitelt werden.

Die SPÖ ventiliert, bei Erbschaften und Schenkungen wäre in den kommenden Jahren einiges zu holen. Denn laut einer WU-Studie (vom Dezember 2013) "steigt die Summe des übertragenen Vermögens von acht Milliarden Euro im Jahr 2010 bis zum Jahr 2030 auf bis zu 20 Milliarden jährlich."

Grunderwerbssteuer Im Gespräch ist etwa eine Adaptierung der Grunderwerbssteuer. Wer ein Haus erbt oder geschenkt bekommt, muss schon derzeit Grunderwerbssteuer zahlen. Derzeit wird die Steuer (3,5 bzw. 2 Prozent bei nahen Angehörigen) vom dreifachen Einheitswert bemessen. Diskutiert wird darüber, den Einheitswert "in Richtung des Verkehrswerts" anzuheben – damit würden die Steuereinnahmen steigen. Allerdings soll es Freibeträge geben: Bei einem Grundstückswert von unter 150.000 Euro soll die Bemessung bleiben wie sie ist. Ab 150.000 Euro könnte man um 0,5 Prozentpunkte mehr Steuer zahlen als derzeit. Ab 300.000 Euro könnte es einen weiteren Sprung geben.

Kapitalübertragungssteuer Die "Übertragung von Kapital" könnte künftig besteuert werden. Mehrere Insider berichten, dass darüber zumindest in den Verhandlungen schon geredet wurde. Was wäre darunter zu verstehen? Wenn man ein Aktienpaket erbt oder geschenkt bekommt, müsste man für die "Übertragung" eine Steuer zahlen. Das gilt allerdings als technisch schwierig.

Immobilienertragssteuer Wie berichtet wird erwogen, die Erträge auf Immobilien höher zu besteuern als derzeit.

Spitzensteuersatz Dieser könnte auf (bis zu) 60 Prozent steigen – für Personen mit einem Einkommen von mehr als einer Million Euro.

KESt Die Kapitalertragssteuer auf Dividenden soll steigen – kolportiert wird ein Anstieg von 25 auf 30 Prozent.

Steuern rauf bei Ressourcen, und den Faktor Arbeit entsprechend entlasten: Bei dieser Steuerreform wird offenbar kein Wert auf eine ökologische Steuerung gelegt. "Die Chancen einer ökologischen Steuerreform sind früher bedeutend intensiver diskutiert worden", umschreibt Umweltökonom Stefan Schleicher vorsichtig das Problem. "Derzeit haben wir Ökosteuern in Höhe von acht Milliarden. Allein im Bereich der Autos wäre es leicht, eine zusätzliche Milliarde einzuspielen, die dann für die Entlastung der Lohnsteuer verwendet werden könnte. Das wäre ein Fünftel dieser Steuerreform." Schleicher schlägt vor, die in Österreich niedrige Mineralölsteuer in den kommenden vier Jahre jeweils um 5 Cent zu erhöhen, dafür könne die motorbezogene Versicherungssteuer gesenkt werden, um einen sozialen Ausgleich zu schaffen.

Mitterlehner bremst

Zu den Ökosteuern werden unter anderem die Mineralölsteuer, aber auch Kfz-Steuern und die Normverbrauchsabgabe gezählt. In einem gemeinsamen Papier verlangen auch die größten Umwelt-NGO eine ökologische Steuerreform. Sie schlagen vor, über Steuern auf "Umweltbelastung" fünf Milliarden Euro vor allem zur Senkung der Lohnnebenkosten zu verwenden. Vizekanzler Reinhold Mitterlehner lehnt das ab: "Das wäre angesichts der aktuellen Konjunkturentwicklungen sinnvollerweise nur im internationalen Gleichklang durchführbar. Einseitige Erhöhungen bei Benzin- oder Dieselprodukten würden nicht nur Pendler belasten, sondern auch konjunkturelle Probleme aufwerfen."

Abgesagt sind auch gezielte Entlastungen für Familien (etwa Absetzbeträge). "Ein Teil unserer Zielsetzungen für die Steuerreform soll auch Familien berühren, aber sie ist keine Familiensteuerreform im klassischen Sinn", erklärte der ÖVP-Chef.