Politik/Inland

Neos: Staatsanwaltschaft hat sich vor Karren Kickls spannen lassen

Die drei Oppositionsparteien SPÖ, Neos und Liste Pilz haben am Mittwoch für den BVT-Untersuchungsausschuss ein engagiertes Programm vorgelegt. 33 Auskunftspersonen sollen von Anfang September bis Ende November befragt werden. Zu Beginn sollen sechs BVT-Beamte ihre Eindrücke über die umstrittene Hausdurchsuchung am 28. Februar 2018 in der Verfassungsschutz-Zentrale in Wien-Landstraße schildern.

So soll geklärt werden, ob die Durchsuchung nicht Teil einer konzertierten politischen Umfärbe-Aktion durch den blauen Innenminister Herbert Kickl war; und warum man alle Daten und Server des BVT beschlagnahmen wollte; und weshalb ein überaus großes Interesse an der Sicherstellung der Rechtsextremismus-Datei des Verfassungsschutzes bestand. Der Anfangsverdacht gegen Kickl und seinen Generalsekretär Peter Goldgruber wiegt schwer. „Von einem freiheitlichen Angriff auf das BVT“ spricht Listenführer Peter Pilz.

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„Die Staatsanwaltschaft hat sich vor den Karren des Innenministers spannen lassen“, sagt Neos-Sicherheitssprecherin Stephanie Krisper. So sollen die ermittelnde Oberstaatsanwältin, ihr Chef und jener Journalrichter dazu Auskunft geben, der die Hausdurchsuchung telefonisch genehmigt hat.

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Krisper will wissen, auf welcher Grundlage er diese Genehmigung erteilt hat. Es wird bezweifelt, dass ihm der Ermittlungsakt vor der Durchsuchung vorgelegt worden war. Alle drei Parteien üben heftige Kritik an der lückenhaften Aktenlieferung des Innenministeriums. „Wir werden Innenminister Herbert Kickl deshalb eine Rüge erteilen“, sagt SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer. „Er hat dann Zeit, nach zu liefern. Ich gehe davon aus, dass er sich eine weitere Blamage ersparen will.“ Liefert Kickl nicht, will man ihn vor das Verfassungsgericht zerren.

Zweite Entlassung?

Auskunftsperson Nummer sechs ist der geschasste Nachrichtendienst-Chef des BVT, Bernhard P. Gegen ihn soll ein „zweite Entlassung“ ausgesprochen werden.

„Wir haben davon gehört, aber haben noch nichts Offizielles“, sagt sein Verteidiger Otto Dietrich zum KURIER. „Das Innenministerium versucht offenbar verzweifelt, die massive Vorgehensweise gegen eigene Beamte irgendwie zu rechtfertigen.“ Die erste Entlassung sei laut Dietrich zu spät ausgesprochen worden.

Doch P. hat ein weiteres Problem. Bei der Hausdurchsuchung am 28. Februar sind an seiner Privatadresse Datenträger und ein BMI-Laptop sichergestellt worden. Diese wurden Ende Mai von der Staatsanwaltschaft wieder freigeben. Doch P. erhielt seine Datenträger vorerst nicht zurück. Die Anklagebehörde nahm nämlich mit dem BVT Kontakt auf. Die BVT-Rechtsabteilung „ersuchte, keinen Datenträger auszufolgen und gab an, die Datenträger und den Laptop durch IT-Mitarbeiter sichten zu lassen zu wollen, weil (…) allenfalls Daten des BMI gespeichert sein könnten“. Der Dienst-Laptop wurde einbehalten.

Auf P.s Datenträgern soll auch dienstliches Material gefunden worden sein, das vom BVT nun gelöscht wurde.„Das sind private Datenträger, diese Sichtung durch das BVT ist ohne Rechtsgrundlage erfolgt“, sagt Dietrich. „Mein Mandant war Chef des Nachrichtendienstes im BVT, er hat rund um die Uhr gearbeitet und er hatte – wenig überraschend – ständig mit geheimen Dokumenten zu tun.“

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