Nehammer: "Wer sich impft, kann den Lockdown beenden"
Am Freitag gab der neue Kanzler Karl Nehammer sein erstes großes Interview im Ö3-"Wecker" - die Fragen stellten dabei die Radiohörer.
Großes Thema war die Impfpflicht, die gestern präsentiert wurde, und die Frage, wie es mit dem Lockdown für Ungeimpfte weitergehen wird.
Er persönlich, sagte Nehammer, sei kein großer Freund der Impfpflicht. "Mir wäre es lieber, wenn wir keine brauchen." Doch mittlerweile sei man an dem Punkt angelangt, "wo es nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten gibt." Nur die Impfung führe wieder aus dem Lockdown heraus und zu einem normalen Leben.
Der Lockdown endet bundesweit am Sonntag bzw. Montag (mit regionalen Einschränkungen) - aber nur für Geimpfte und Genesene. Deshalb gelte: "Wer sich impfen lässt, kann den Lockdown ab nächster Woche sofort beenden."
Lage wird evaluiert
Für Ungeimpfte geht der Lockdown weiter. Fragt sich: Für wie lange?
Die jeweiligen Verordnungen gelten immer nur zehn Tage und müssen dann wieder vom Hauptausschuss des Parlaments erneuert werden. Auf KURIER-Nachfrage im Kanzleramt heißt es, es ließe sich nicht prognostizieren, wie oft man das wiederholen werde. Die epidemiologische Lage wird immer wieder aufs Neue evaluiert, die Maßnahmen werden entsprechend angepasst.
Solange aber die Impfquote nicht die entsprechende Höhe erreicht, werden die Beschränkungen wohl andauern.
Und auch wenn der Lockdown endet, gehe das nur unter hohen Sicherheitsvorkehrungen - es werde weiterhin "strenge Kontrollen" der 2-G-Regel geben.
Die Regeln im Überblick
Die neue Verordnung wird heute um 15 Uhr im Hauptausschuss des Parlaments beschlossen. Sie gibt bundesweite Mindeststandards vor. Darüber hinaus wollen die einzelnen Länder teils strengere Regeln erlassen.
Bundesweit gilt ab Sonntag, 12. Dezember bzw. Montag, 13. Dezember:
- Die Gastronomie öffnet für Geimpfte und Genesene mit einer Sperrstunde um 23 Uhr. Überall außer am Sitzplatz ist eine FFP2-Maske zu tragen.
- Hotels und Beherbergungsbetriebe sperren auf, es gilt 2-G
- Handel und körpernahe Dienstleistungen sperren auf, für alle Geschäfte außerhalb des täglichen Bedarfs gilt 2-G.
- Kulturveranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen sind erlaubt, es gilt ebenfalls 2-G.
- Sport ist indoor und outdoor erlaubt, Sportstätten dürfen aber ebenfalls nur mit 2-G betreten werden.
- Generell gilt in Innenräumen eine FFP2-Maskenpflicht.
- Für Personen ohne 2-G gelten ganztägige Ausgangsbeschränkungen mit den bekannten Ausnahmen.