Nationalratswahl: Wie aus den Stimmen Mandate werden
Bei der Nationalratswahl werden 183 Mandate vergeben - und zwar auf drei Ebenen: In den Regionalwahlkreisen gibt es Direktmandate, danach werden Mandate in den Bundesländern verteilt und zuletzt im Bund ein Ausgleich vorgenommen. Die Parteien reichen deshalb für jede Ebene eine Liste ein, nach deren Reihenfolge die Kandidaten Parlamentssitze erhalten. Durcheinanderbringen können diese Reihung die Wähler mit ihren Vorzugsstimmen.
Nach Auszählung der Stimmen wird mit der Zuweisung der Mandate begonnen. Grundlage für die Mandatsverteilung ist die Volkszählung. Jedes Bundesland (und jeder Wahlkreis) bekommt eine Maximalzahl an Mandaten zugewiesen, die dort verteilt werden können. Die meisten stehen dem einwohnerstärksten Land Niederösterreich (nämlich 37) zu, Wien hat 33, Oberösterreich 32, die Steiermark 27, Tirol 16, Kärnten 12, Salzburg 11, Vorarlberg 8 und das Burgenland 7.
Insgesamt ist Österreich in 39 Regionalwahlkreise und neun Landeswahlkreise unterteilt. Freilich sind auch die 39 Regionalwahlkreise unterschiedlich groß, haben also eine unterschiedliche Anzahl an Mandaten zur Verfügung: Der größte Wahlkreis Graz und Umgebung 9, der kleinste, Osttirol, eines; meistens gibt es zwischen drei und sechs Mandate pro Wahlkreis. Wien ist beispielsweise in sieben Wahlkreise unterteilt, Vorarlberg und das Burgenland jeweils in zwei.
Was sind Restmandate?
Theoretisch wäre es möglich, dass schon alle 183 Mandate in den Regionalwahlkreisen verteilt werden. Da bei den Berechnungen aber immer Reste übrig bleiben, fallen „Restmandate“ an - die dann an die Kandidaten der Landesliste oder jene der Bundeslisten gehen. 2019 kamen 79 Abgeordnete über die Regionalwahlkreise in den Nationalrat, 77 über die Landeslisten und 27 über die Bundeslisten. Direktmandate in den Wahlkreisen erreichen üblicherweise nur die größeren, etablierten Parteien, was daran liegt, dass die dafür nötige Wahlzahl nur schwer zu erreichen ist.
Die Wahlzahl
Zunächst einmal werden bei der Mandatsverteilung nur jene Parteien berücksichtigt, die bundesweit mindestens vier Prozent der gültigen Stimmen oder in einem Regionalwahlkreis ein Direktmandat erreicht haben. Dann wird festgestellt, wie viele Stimmen jeweils für ein Mandat nötig sind. Dazu werden die „Wahlzahlen“ ausgerechnet - jeweils eine für jedes Bundesland und seine Wahlkreise und eine für die Bundesebene. Insgesamt gibt es also - streng genommen - zehn Wahlzahlen: Neun für die Länder (und deren jeweilige Wahlkreise) und eine für den Bund. In den Ländern und Wahlkreisen kostete 2019 ein Mandat zwischen 23.055 (Vorarlberg) und 27.765 (Niederösterreich). Die Wahlzahl für das bundesweite dritte Ermittlungsverfahren lag beim letzten Urnengang bei 24.925.
Die Wahlzahlen für das erste (Regionalwahlkreis) und das zweite (Landeswahlkreis) Ermittlungsverfahren wird nach dem sogenannten Hare'schen System ermittelt. Dafür wird die Gesamtsumme der im Bundesland abgegebenen gültigen Stimmen durch die in diesem Landeswahlkreis zu vergebenden Mandate geteilt.
Für das dritte Ermittlungsverfahren (bundesweite Vergabe) kommt das sogenannte D'Hondtschen Verfahren zum Einsatz. Dafür werden die jeweils von den Parteien erreichten Stimmen durch zwei, drei, vier, fünf usw. geteilt und ihrer Größe nach gereiht. Die 183-größte Zahl ergibt dann die Wahlzahl. Jede Partei erhält nun so viele Mandate, so oft die Wahlzahl in den von ihr erreichten Stimmen enthalten ist. Die im ersten und zweiten Ermittlungsverfahren verteilten Mandate werden selbstverständlich zuvor abgezogen.