Nationalratsmandat für Strache fix - aber nicht im FPÖ-Klub
Philippa Strache hat Anspruch auf ein Nationalratsmandat. Sie könnte - falls sie nicht von sich aus verzichtet - über die Landesliste in den Nationalrat einziehen. Das hat die Landeswahlbehörde am Mittwochnachmittag entschieden, wie diese der APA mitteilte.
Dem auf der Liste vor ihr gereihten Justizsprecher Harald Stefan wird das im Wahlkreis Wien Süd erzielte Grundmandat zugeteilt. Dass er auf dieses verzichtet und stattdessen das Landeslisten-Mandat annimmt, ist nicht möglich.
Die FPÖ hatte Anfang der Woche diese Variante noch angekündigt. Damit hätte man Philippa Strache den Einzug in den Nationalrat verwehrt. Nun liegt es allein in ihrer Hand, ob sie das Mandat wahrnimmt oder nicht.
Nicht im FPÖ-Klub
Eines ist jedoch bereits klar: Strache wird keinesfalls Mitglied des FPÖ-Klubs. Das stellte Parteichef Norbert Hofer gegenüber dem KURIER klar. Das heißt: Sollte Strache Parlamentarierin werden, dann als wilde Abgeordnete.
Das wurde mittlerweile auch per Aussendung des Klubs bekanntgegeben. "Die FPÖ spricht sich vor dem Hintergrund der in der sogenannten "Spesencausa“ laufenden Ermittlungen der Behörden und der diesbezüglichen internen Untersuchungen gegen die Aufnahme von Philippa Strache in den Freiheitlichen Parlamentsklub aus", heißt es in dem knappen Text.
In der Sitzung der Landeswahlbehörde wurde formal die Zuweisung der Mandate im sogenannten zweiten Ermittlungsverfahren fixiert. Grundlage für die Entscheidungen ist, so wurde betont, der Wortlaut der Nationalratswahlordnung. Nach dieser hätten sich die Wahlbehörden gemäß langjähriger Judikatur des Verfassungsgerichtshofes im Wortlaut "genauestens zu richten".
Demnach wurde Stefan bereits am 3. Oktober im ersten Ermittlungsverfahren ein Mandat aus dem Regionalwahlkreis zugewiesen. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmung habe dieser bei der Mandatszuweisung für die Landesliste damit "außer Betracht zu bleiben".
Das wurde von der Wahlabteilung des Bundesministeriums für Inneres vollinhaltlich rechtlich bestätigt, versicherte die Wiener Behörde. Somit wurde das zweite Landeslistenmandat - Listenerste war Dagmar Belakowitsch - Philippa Strache zugewiesen.
FPÖ will "gesetzliche Klarstellung"
Der Wiener FPÖ-Landesparteiobmann Dominik Nepp kritisiert die Entscheidung bzw. die Stellungnahme des Ministeriums. Sie sei aus Sicht der FPÖ Wien und "namhafter Rechtsexperten in dieser Form nicht nachvollziehbar". Man nehme sie aber "nun zur Kenntnis".
Die Klubspitzen Hofer und Herbert Kickl bekräftigen "die von der Wiener FPÖ-Landesgruppe geäußerte Kritik an der Rechtsansicht des Innenministeriums, Harald Stefan das Wahlrecht zwischen den von ihm errungenen Mandaten auf Regionalwahlkreis- und Landesebene vorzuenthalten".
Die Entscheidung der Wiener Landeswahlbehörde müsse zur Kenntnis genommen werden, "jedoch laden wir die übrigen Parlamentsparteien ein, dieses Thema so rasch wie möglich durch eine gesetzliche Klarstellung der Nationalratswahlordnung zu bereinigen, sodass diametral entgegengesetzte Interpretationen künftig nicht mehr möglich sind. Die FPÖ wird hier in der kommenden Gesetzgebungsperiode einen entsprechenden Vorschlag präsentieren“, kündigen Hofer und Kickl an.
Bereits kurz vor der Entscheidung der Landeswahlbehörde hatte der FPÖ-Klub per Aussendung bekanntgegeben, Strache habe überhaupt keine Karenzzeit in Anspruch genommen. Auch während ihrer Zeit im Mutterschutz habe sie "selbstverständlich kein Gehalt" bezogen, widersprach der Klub am Mittwoch Angaben von Teilnehmern an der Sitzung des Bundesparteivorstandes.
Dass Strache 9.500 Euro monatlich für ihre Tätigkeit als "Social-Media-Beauftragte" des Klubs bezogen haben soll - und das auch während ihrer Karenz -, stieß einigen in der Partei sauer auf.