Nationalrat: Maklergebühr zahlt künftig der Besteller
Der Nationalrat beendet am Mittwoch ein langes Streit-Kapitel der österreichischen Wohnpolitik. Die Maklergebühr wird künftig von Mietern nur noch zu entrichten sein, wenn sie selbst einen Makler engagieren.
Eine ebenfalls am Mittwoch vorliegende UVP-Novelle soll eine Beschleunigung der Umweltverträglichkeitsprüfung zur Folge haben. Quartiergeber von Flüchtlingen erhalten einen Teuerungsausgleich.
Der Fahrplan
Begonnen wird der Plenartag mit zwei "Aktuellen Stunden". Das Thema derjenigen zu innenpolitischen Angelegenheiten geben diesmal die Neos vor, die Anreize zur Vollzeit-Arbeit debattieren lassen.
Bei der "Aktuellen Europastunde" wird auf Initiative der Grünen über "grüne Energie und Technologie für einen modernen Industriestandort" diskutiert.
Die Gesetzesbeschlüsse, die anstehen, sind diesmal nicht allzu spektakulär. Immerhin wird mit der Maklergebühr ein ewiges Thema der Mietgeschichte ad acta gelegt. Künftig gilt das Bestellerprinzip. Das heißt, dass nur mehr derjenige, der einen Makler beauftragt, diesen auch bezahlen muss. Die Höhe der Leistung liegt aktuell bei bis zu zwei Monatsmieten.
Ebenfalls schon lange diskutiert wird, warum Umweltverträglichkeitsprüfungen so lange dauern. Die nun bei der jüngsten Regierungsklausur ausgearbeitete Novelle, die mit Zustimmung aller Parteien außer der FPÖ rechnen kann, soll die Verfahren für große Energiewende-Projekte wie etwa Windparks beschleunigen.
Ziel ist, den Vollzug mit besseren Kriterien zu unterstützen, ob für ein Vorhaben ein UVP-Verfahren notwendig ist. So werden neue Tatbestände etwa für große Parkplatzvorhaben, für großflächige Neuversiegelungen, Bauvorhaben innerhalb von UNESCO-Welterbestätten oder für die Lagerung von Abfällen eingeführt.
Aus einem ganzen anderen Themenfeld kommt eine Novelle zum Medizinproduktegesetz. Liegen behördliche Informationen über gesundheitliche Gefährdungen durch Implantate vor, müssen die Betroffenen "nachweislich" und "ohne unnötigen Aufschub" von den behandelnden Ärzten oder den Krankenanstalten benachrichtigt werden.
Ausgleich für Teuerung
Zum Problem für viele Quartiergeber von Flüchtlingen ist im Laufe des Jahres die Teuerung geworden. Ihnen soll nun ein gewisser Ausgleich gewährt werden.
Demnach können die Betroffenen rückwirkend für die Monate Oktober bis inklusive März mit Zuwendungen von monatlich maximal 50 Euro rechnen, bei Familien sind es 100 Euro. Formal gesehen werden den Ländern entsprechende Beträge zur Verfügung gestellt, die sie dann weitergeben sollen.
Behandelt wird auch das Mental Health-Volksbegehren, das sich im Vorjahr mit der psychischen Gesundheit Jugendlicher befasste und mit gut 138.000 Unterzeichnern die parlamentarische Behandlung sicherstellte. Die Hürde dafür liegt bei 100.000 Unterschriften.