Politik/Inland

Nach "Sperrstunden-Wirbel": Van der Bellen will für mögliche Strafe aufkommen

"Sperrstunden-Wirbel" um Bundespräsident in Lokal" titelte am Sonntag die Kronen-Zeitung. oe24.at ortete einen "Sperrstunden-Skandal". 

Was war passiert? Alexander Van der Bellen blieb in der Nacht auf Sonntag noch ein bisschen länger in einem Schanigarten in der Wiener Innenstadt sitzen. Bis 00.18 Uhr, um genau zu sein - da wurden er und seine Gattin Doris Schmidauer von einer Polizeistreife kontrolliert. Die Rechnung war bereits bezahlt, der Wirt am Nachhauseweg. Offiziell war das Lokal seit 23 Uhr geschlossen - so wie es die aktuelle Corona-Verordnung verlangt. 

"Wir haben uns verplaudert und leider die Zeit übersehen. Das tut mir aufrichtig leid. Es war ein Fehler", entschuldigte sich Van der Bellen am Sonntag. Mögliche Strafen für den Wirt würde er übernehmen, teilte der Bundespräsident auf Twitter mit. 

Unklar ist jedoch, ob eine und welche Strafe überhaupt fällig wird. Die Wiener Polizei leitete eine Meldung bezüglich des Sachverhaltes an den zuständigen Magistrat zur rechtlichen Beurteilung weiter. 

Welche Strafen drohen? 

Laut Verordnung darf der Gastwirt den Kunden nur zwischen sechs und 23 Uhr "das Betreten" des Lokals erlauben. Bei der Polizeikontrolle standen nach Mitternacht Getränke auf dem Tisch des Bundespräsidenten, das Lokal selbst war aber geschlossen.

Laut Karl Stöger, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Graz, sei im Zusammenhang mit den Covid-Gesetzen diese Bestimmung so zu lesen, dass sich auch jene Kunden strafbar machen können, die das Lokal nach der Sperrstunde nicht verlassen hätten, sagt der Jurist zur Presse. Auch Van der Bellen selbst wäre damit zu belangen - vorausgesetzt freilich die Bundesversammlung würde seine Immunität aufheben. 

Gästen, die nach der Sperrstunde im Lokal sind, würden demnach Strafen bis zu 3.600 Euro drohen, dem Betriebsinhaber bis zu 30.000 Euro.