Politik/Inland

Luxusrenten: Die Vertreibung aus dem Paradies

Adolf Wala ist zum Synonym für die Bezieher von „Luxuspensionen“ geworden. Der Ex-Präsident der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) erhält knapp 32.000 Euro (brutto) monatlich. Für ASVG-Pensionisten, die durchschnittlich 1023 Euro bekommen, sind derlei Pensionen gewiss ein Affront.

Wohl deshalb will die Regierung nun in die paradiesischen Zustände bei den Sonderpensionen eingreifen. Das Budgetloch von 24 Milliarden Euro wird damit nicht zu stopfen sein. Es geht aber um ein populäres Symbol.

Was soll konkret passieren? Heute, Dienstag, wird im Ministerrat eine Absichtserklärung beschlossen, wonach die Sonderruhebezüge durchforstet werden sollen. Angedacht ist die Deckelung der hohen Bezüge oder die Einhebung eines Solidarbeitrags von den Beziehern dieser Luxuspensionen. Details müssen erst geklärt werden, hieß es vonseiten der Regierung.

Die Regelung soll jedenfalls in Verfassungrang gehoben werden. Dazu brauchen SPÖ und ÖVP die Stimmen der FPÖ oder der Grünen.

Die letzten Paradiese

Alle Inhalte anzeigen

Wo gibt es noch derlei paradiesische Verträge? In den vergangenen Jahren wurden derartige Privilegien großteils abgeschafft. Dennoch schätzt Pensionsexperte Bernd Marin, dass es noch „Zigtausende“ gibt.

Alle Inhalte anzeigen
Der Rechnungshof kritisierte etwa, dass allein bei den Sozialversicherungen rund 28.000 Bedienstete Anspruch auf eine Sonderpension hätten. 1,2 Milliarden Euro schwere Pensionsprivilegien (pro Jahr) ortet der RH auch bei den ÖBB. Bei der Nationalbank gibt es 1300 Pensionisten, die eine Firmenrente von 85 Prozent ihres Letztgehalts beziehen. Zudem haben 200 aktive Banker Anspruch auf eine OeNB-Pension von durchschnittlich 4770 Euro (brutto/Monat).

Daneben gibt es laut Marin „derartige Verträge bei Wirtschafts- und Arbeiterkammer, ORF, in der E-Wirtschaft und anderen (halb-) öffentlichen Unternehmen. Auch in manchen Bundesländern gibt es noch großzügige Pensionsregelungen, vor allem in Kärnten“, zählt der Pensionsexperte auf.

Aber können bestehende Verträge von staatlicher Seite abgeändert werden? „Ja“, sagt Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk zum KURIER. „Aber man darf nicht über die Maßen eingreifen.“ Der Klage einstiger OeNB-Mitarbeiter gegen einen bereits beschlossenen Pensionsicherungsbeitrag gibt er kaum Chancen. „Und bei einer Verfassungsregelung wären die Aussichten noch schlechter.“

Auch Sozialwissenschaftler Wolfgang Mazal hält Eingriffe für legitim: „Man sollte Vergleichstabellen erstellen, um zu klären, ob die Leistungen an die Dienstnehmer im Vergleich zur freien Marktwirtschaft ungerechtfertigt überhöht sind.“

Wie viel kann man Luxusrentnern wegnehmen? „Pensionen um die Hälfte zu kürzen, ist sicher nicht möglich“, sagt Funk. Er verweist darauf, dass man bei der Regelung darauf achten müsse, dass sie nicht gegen EU-Recht verstoße. Die Grenze für Kürzungen sieht er bei zehn Prozent.

Bernd Marin ist offensiver: „Sinnvoll wäre eine Regelung mittels Pensionssicherungsbeitrag beginnend mit zumindest 15 bis 20 Prozent.“ Die Höhe sollte sich daran orientieren, wie viel der Staat zuschießen muss.

„In der Nationalbank werden Pensionen mit rund 75 Prozent subventioniert“, sagt Marin. Im Schnitt würden die OeNB-Pensionisten pro Kopf in Summe 1,7 Millionen Euro Zuschuss kassieren – für Marin „ein Skandal.“ In Summe könne sich der Staat durch eine Sonderbesteuerung rund 100 Millionen jährlich ersparen. Zudem pocht er auf mehr Transparenz bei dem Thema, auch bei Arbeiter- und Wirtschaftskammer.

Sonderprüfung

Dafür könnte schon bald der Rechnungshof sorgen. „Wir prüfen aktuell die Sonderpensionen bei den ÖBB. 2014 nehmen wir dann jene bei Wirtschafts- und Arbeiterkammer unter die Lupe“, heißt es aus dem Rechnungshof. Gut möglich, dass die Regierung auch hier Einschnitte plant. Die Oppositionsparteien haben jedenfalls für das Prestigeprojekt Gesprächsbereitschaft signalisiert.