Politik/Inland

Ticker-Nachlese: Viele Anträge, kein Plädoyer am ersten Tag

Der Verhandlungsverlauf im Überblick:

  • Karl-Heinz Grasser gab vor Gericht an, er besitze kein Auto, kein Haus und habe keinen Arbeitgeber. Zu seinem Vermögen wollte er keine Angaben machen
  • Walter Meischberger, Ernst Karl Plech und Peter Hochegger machten ebenfalls keine Angaben zu ihrem Vermögen
  • Die Verhandlung hat mit massiven Angriffen von Verteidigern gegen Richterin Marion Hohenecker begonnen, es wurden mehrere Befangenheitsanträge wegen Grasser-kritischer Tweets ihres Ehemanns gestellt
  • Alle Befangenheitsanträge wurden schließlich abgelehnt
  • Ein Antrag der Grasser-Verteidiger, einen Aufdecker-Journalisten des Saales zu verweisen, weil er auch als Zeuge auftreten soll, wurde stattgegeben
  • Weitere Anträge von Anwälten der Verteidigung, unter anderem auf Änderung der Sitzordnung, wurden abgewiesen
  • Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft wurde auf Mittwoch verschoben

Der Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 14 weitere Angeklagte hat begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft Grasser vor, Schmiergeld genommen zu haben. Grasser weist alle Vorwürfe zurück. Der Prozess könnte rund ein Jahr dauern. Für alle Angeklagten gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.

Kein Arbeitgeber, kein Haus, kein Auto - so hat heute Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser zum Auftakt des Korruptionsprozesses seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse dargestellt. Auf die konkrete Frage von Richterin Marion Hohenecker nach seinem Vermögen machte er keine Angaben. Als Wohnort nannte er Kitzbühel, Vorstrafen hat er laut Richterin keine.

Richtig in die Gänge kam der Prozess am ersten Tag allerdings nicht. Die Grasser-Verteidiger stellten sofort einen Befangenheitsantrag gegen Richterin Marion Hohenecker wegen der angeblichen Grasser-kritischen Tweets ihres Ehemannes. Drei weitere Verteidiger schlossen sich dem Antrag an. Der Schöffensenat wies schließlich alle Befangenheitsanträge gegen Hohenecker ab. Die Anträge auf Ablehnung der vorsitzenden Richterin sind nicht gerechtfertigt, las Hohenecker die Begründung des Beschlusses vor. "Es entspricht nicht dem Zeitgast einer Richterin, sich die Meinung des Ehemanns umzuhängen." Als Richterin sei man "unabhängig und parteilos" und habe aufgrund der Gesetze, des Akteninhalts und eines fairen objektiven Beweisverfahrens zu urteilen, so Hohenecker.

Bemerkenswert am Nachmittag: Der Aufdeckerjournalist und Buchautor Ashwien Sankholkar ist von der Teilnahme an der Hauptverhandlung als Journalist und Zuhörer ausgeschlossen worden. Der Anwalt des Ex-Finanzministers Karl-Heinz Grassers, Manfred Ainedter, hatte den Antrag gestellt. Ainedter begründete seinen Antrag damit, dass Sankholkar auf der Liste der von der Staatsanwaltschaft beantragten Zeugen in der Anklageschrift genannt werde. Der Schöffensenat beschloss nach kurzer Beratung den Ausschluss des Journalisten. "Das ist ein Angriff auf die Pressefreiheit", sagte Sankholkar beim Verlassen des Gerichtssaals zur APA.

Es folgten weitere Anträge seitens der Verteidigung, etwa auf Änderung der Sitzordnung, die als rechtswidrig angesehen wurde, weil etwa Journalisten den Anwälten auf die Computer-Bildschirme sehen könnten. Der Antrag wurde abgewiesen, doch durch die zahlreichen Einsprüche der Verteidigung blieb am Nachmittag keine Zeit mehr für das Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Es soll stattdessen am Mittwoch um 10:00 Uhr beginnen.

Für den KURIER berichteten aus dem Gerichtssaal Ida Metzger (Kürzel IM) und Christian Böhmer (CB).

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