Politik/Inland

Kurz-Anwalt präsentiert Telefonabschrift

„Diese Tonbandaufzeichnung stellt eine Bombe für den derzeitigen Ermittlungsstand dar und widerlegt massiv die Aussagen, die Thomas Schmid bei den Einvernahmen geäußert hat, um Kronzeuge zu werden“, erklärte Werner Suppan, Anwalt von Ex-Kanzler Sebastian Kurz, am Mittwoch.

Das Gespräch wurde im Oktober 2021, wenige Tage nach dem Rücktritt von Kurz als Bundeskanzler, geführt. Laut Abschrift des Gesprächs, die dem KURIER vorliegt (Kurz hat offenbar Schmid zurückgerufen), fragt Kurz in mehreren Anläufen nach, ob sich Schmid „irgendwie erklären“ könne, „was sie uns da strafrechtlich vorwerfen“. Worauf Schmid unter anderem antwortet, „dass die ja ihre eigene Geschichte zusammenbauen“ und an anderer Stelle: „… das behaupten’s dann einfach, ja“.

„Deppate Kuh“

Im Gegensatz zu den am Dienstag bekannt gewordenen Aussagen sagt Schmid zu Kurz auch: „Und vor allem diese ganze Million, von der sie da reden an Inseraten […], das haben ja weder ich, noch der Frischmann (damals Pressesprecher im Finanzministerium; Anm.) noch sonst wer beauftragt“. Schmid äußert sich auch despektierlich über die Meinungsforscherin Sabine Beinschab, deren Umfragen im Zentrum der ÖVP-Inseratenaffäre stehen: „… dass diese deppate Kuh dann diese Rechnungen da umeinanderschickt …“.

Schmid zieht dann noch eine Parallele zu eigenen Erfahrungen: Er sei „ja zum Handkuss gekommen bei einer ähnlichen Sache“. Da habe es geheißen, er sei „der allmächtige Generalsekretär im Finanzministerium“ gewesen, der „den Löger (Finanzminister; Anm.) gesteuert“ habe.

Gegenüber der WKStA hatte Schmid erklärt: „Mir ist ganz wichtig zu betonen, dass ich dieses Tool (Beinschab; Anm.) nur deswegen umgesetzt habe, weil ich von Kurz den Auftrag bekommen habe. Ich habe dieses Tool für Kurz umgesetzt.“ Laut Telefonprotokoll hat Schmid zu Kurz gesagt, die Behauptung, „der Frischi (Frischmann; Anm.) und ich hätten das alles nur gemacht, um dir zu helfen“, sei „vollkommener Schwachsinn“.

Beinschab unterstellt Schmid übrigens, dass sie ihre Umfragen doppelt – dem Ministerium und Österreich – verrechnet habe.

Schmid erinnert dann noch daran, dass sein Vorvorgänger als Kanzler, Werner Faymann (SPÖ), freigesprochen wurde, der die Asfinag „gezwungen hat“ zu „inserieren, obwohl die ja überhaupt keinen Markt für irgendetwas haben“.

Kurz meint abschließend, er habe „nicht einmal in meinem eigenen Ministerium (Außenministerium; Anm.) selber die Inserate vergeben“, und jetzt solle er gesteuert haben, „was im Finanzministerium für Inserate vergeben werden“.

Die Weiterverbreitung eines heimlich aufgenommenen Telefonats ist übrigens verboten, die Verbreitung einer wörtlichen Abschrift stellt laut juristischer Experten einen Graubereich dar.

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