Komitees geben zügellos Geld für Parteien aus
Sieben Millionen Euro, keinen Cent mehr, dürfen Listen, die bei der Nationalratswahl im Oktober antreten, für ihren Wahlkampf ausgeben.
Im Parteienförderungsgesetz von 2013 gibt es aber ein Schlupfloch: Personen bzw. Gruppen dürfen auf eigene Faust ausgeben, so viel sie wollen. Für Christian Kern (SPÖ) und Sebastian Kurz (ÖVP) sollen jeweils Personenkomitees geplant sein.
Diese Lücke zu schließen, fordert der Anti-Korruptions-Verein Transparency International Österreich (TI) schon seit 2013. "Das ist ungehört verhallt", kritisiert TI-Ehrenpräsident und Ex-Rechnungshofpräsident Franz Fiedler im KURIER-Gespräch. Die Wahl solle Anlass sein, das Gesetz jetzt zu korrigieren.
Vorbild könne das Bundespräsidentenwahlgesetz sein: Dort steht bereits, dass in den Maximalbetrag von sieben Millionen Euro auch Ausgaben von Gruppen einberechnet werden müssen, die im Sinne einer Partei werben. "Eine gleichartige Bestimmung brauchen wir für Nationalrats- und Gemeinderatswahlen", fordert Fiedler.
Dass es die Grenze gibt, heißt aber noch lange nicht, dass sie eingehalten wird: Die ÖVP hat sie beim Nationalratswahlkampf 2013 um vier Millionen überschritten. Das Team Stronach hat fast doppelt so viel ausgegeben, wie erlaubt. Als Bußgeld sind bis zu 665.000 Euro vorgesehen.
SPÖ hinter Anti-FPÖ-Plattform?
Aktuell hat die ÖVP wegen Intransparenz Alarm geschlagen: Laut dem Nachrichtenmagazin profil verbirgt sich hinter einer Plattform, die eine Regierungsbeteiligung der FPÖ verhindern will, der SPÖ-nahe Anwalt Gabriel Lansky. Unterstützt wird "Weil’s um was geht" auch von Kerns Ehefrau Eveline Steinberger. Mit-Initiator ist der Industrielle Hans Peter Haselsteiner.
ÖVP-Generalsekretärin Elisabeth Köstinger kritisiert das als "undurchsichtiges Modell, bei dem Unterstützer nicht wissen, für wen sie unterschreiben und wohin ihre Spende genau fließt“. Die ÖVP hat angekündigt, alle Spenden, die über ihre Online-Plattform lukriert werden, offenzulegen.
Gegen überbordende Ausgaben dieser Plattform könnte auch eine Gesetzeskorrektur nichts ausrichten – weil nicht klar hervorgeht, wen sie unterstützt. "Es ist nur klar, gegen wen sie ist. Das ist juristisches und politisches Neuland. Man müsste sich genauer anschauen, wie man so etwas in den Griff bekommt", sagt Fiedler als Verfechter von Transparenz.