Karfreitag statt Ostermontag frei? Auch Beamten-Kosten im Fokus
Von Daniela Kittner
Der Europäische Gerichtshof hat den Karfreitag zum Feiertag auf Antrag gemacht.
Die Rechtslage nach dem EuGH-Urteil: Jeder Arbeitnehmer kann bei seinem Dienstgeber einen freien Karfreitag beantragen. Dann muss der Dienstgeber entweder frei geben oder einen Feiertagszuschlag bezahlen.
Dieser Karfreitags-Feiertag auf Antrag bleibt so lange bestehen, bis der Gesetzgeber ein anderslautendes Gesetz beschließt. Das hat zur Folge, dass ein Sozialpartnerkompromiss in dieser Frage äußerst unwahrscheinlich ist. Denn warum sollten ÖGB und Arbeiterkammer, deren Mitgliedern der neue Feiertag praktisch in den Schoß gefallen ist, dieses Geschenk hergeben? Noch dazu im laufenden Arbeiterkammerwahlkampf? In Sozialpartnerkreisen wird daher mit einer Sozialpartnereinigung nicht gerechnet.
FPÖ nicht begeistert
Die Wirtschaft, die den zusätzlichen Feiertag wegen zu hoher Kosten strikt ablehnt, hofft daher auf die türkis-blaue Parlamentsmehrheit. Diese könnte den neuen Feiertag per Gesetz unterbinden. Doch erstens befinden sich auch ÖVP und FPÖ im AK-Wahlkampf – und der dauert über den Karfreitag – den 19. April 2019 – hinaus. Zweitens ist die FPÖ dem Vernehmen nach nicht begeistert, dass sie den Feiertag unterbinden soll. Drittens will man den Evangelischen den Karfreitag nicht wegnehmen (denn laut EuGH muss der Karfreitag für alle Feiertag sein oder für oder keinen).
Halber Arbeitstag
Als Kompromiss wird überlegt, den freien Karfreitag einzuführen und dafür den Ostermontag abzuschaffen. Das wäre für die Wirtschaft aufkommensneutral, müsste allerdings mit der katholischen Kirche abgeklärt werden. Den Pfingstmontag will die Tourismuswirtschaft nicht abschaffen, weil ein langes Wochenende für Kurzurlaube wegfiele.
Ein Riesenthema ist der Karfreitag für die Privatwirtschaft, weil sie mit Kosten von 600 Millionen für den zusätzlichen Feiertag rechnet.
Nun geraten auch die Karfreitags-Kosten im öffentlichen Dienst in den Fokus. Neos-Abgeordneter Gerald Loacker stellt eine parlamentarische Anfrage, wie viel die großzügigen Karfreitagsregelungen für Beamte die Steuerzahler kosten.
12 Uhr Dienstschluss
Seit 1963 ist in allen Bundesdienststellen am Karfreitag um 12 Uhr Dienstschluss. Gleich den ganzen Tag frei bekamen 2018 die Bediensteten im Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport, dem Ressort von Vizekanzler Heinz-Christian Strache. Der Sonderurlaub per Strache-Erlass sei ein „Zeichen der Wertschätzung für die Beamten seines Ressorts“ gewesen, sagt ein Sprecher Straches zum KURIER. Das Ministerium sei damals neu geschaffen worden, wodurch es für die Bediensteten zu einem erheblichen Mehraufwand gekommen sei. Dafür habe man sich bedanken wollen. „Es gibt aber keinen Automatismus“, sagt der Sprecher. Ob es für die Beamten im Beamtenministerium auch heuer wieder ein freier Karfreitag wird, sei daher offen.
Einen halben Tag frei haben Niederösterreichs Landesbedienstete. Protestanten haben frei, die anderen arbeiten vier Stunden.
Für Parlamentsmitarbeiter sind der 2. November und der Karfreitag jeweils halbe Arbeitstage. Es hat sich eingebürgert, dass zu Allerseelen voll gearbeitet wird, dafür am Karfreitag gar nicht.
Anfrage an Strache
Neos wollen nun in einer parlamentarischen Anfrage wissen: Wie hoch sind die Kosten für den halb-freien Karfreitag? Was kostete Straches Erlass 2018? Loacker: „Während Polizisten und Krankenschwestern ohne Feiertagszuschläge arbeiten, gehen die Schreibtischbeamten seit 1963 zu Mittag heim.“
Übrigens: Auch die Wirtschaftskammer gibt ihren Bediensteten den halben Karfreitag frei.