Politik/Inland

Justiz kassiert mehr Gebühren als sie braucht

Das Timing ist ideal: Am Montag wurde der internationale Tag der Menschenrechte gefeiert, und der Österreichische Rechtsanwaltstag (ÖRAK) präsentierte seinen diesjährigen Wahrnehmungsbericht. Sein Credo: „Kämpfen für den Rechtsstaat“.

Was den Anwälten besonders sauer aufstößt: „Die Gerichtsgebühren gehen durch die Decke“, kritisiert ÖRAK-Präsident Rupert Wolff. Sie stünden zudem in einem Missverhältnis zur personellen Ausstattung der Gerichte.

Einer aktuellen Studie zufolge beträgt der Deckungsgrad der Justiz durch Gerichtsgebühren in Österreich 117 Prozent – das ist Europa-Rekord. Auf Platz zwei liegt die Türkei mit 62 Prozent. Österreichs Justiz nimmt mehr ein, als sie verbraucht. „Der Mehrerlös dient der Quersubventionierung anderer Haushaltsposten der Republik“, kritisiert Wolff.

1624 Fälle im Jahr pro Person

Indes würden die Staatsanwaltschaften personell ausgehungert, prangert die Standesvertretung von österreichweit 6100 Rechtsanwälten an. Im europäischen Durchschnitt kommen auf 100.000 Einwohner 11,7 Staatsanwälte. In Österreich sind es nur 4,1. Ein österreichischer Ankläger hat durchschnittlich 1624 Fälle pro Jahr zu bearbeiten, europaweit sind es nur 578 – also weit weniger als die Hälfte.

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Die Forderung der ÖRAK: „Es braucht eine Gebührenbremse. Man könnte die Gerichtsgebühren locker um 20 Prozent kürzen.“ Und: Die Justiz müsse besser ausgestattet werden. Es komme immer wieder zu eklatanten Verfahrensverzögerungen; auch Großverfahren wie der Buwog- oder der Telekom-Prozess binden Ressourcen.

Bedenken bei Gesetzgebung

Die Rechtsanwälte kritisieren auch, dass Gesetze mit zu kurzer Begutachtungsfrist durchgepeitscht werden – das betrifft Türkis-Blau, aber auch Rot-Schwarz. Geprüft wurden 150 Entwürfe von April 2017 bis September 2018.

Die vom Kanzleramt empfohlene Frist von sechs Wochen wurde in 76 Prozent der Fälle nicht eingehalten. Teils lag die Frist sogar unter zwei Wochen bzw. gab es gar keine.

Jüngstes Beispiel ist eine Novelle des Grenzkontrollgesetzes: Ab 1. Jänner dürfen auch Verwaltungsbeamte der Landespolizeidirektionen als „Hilfssheriffs“ eingesetzt werden. „Die Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt durch Verwaltungsbeamte ist rechtsstaatlich höchst bedenklich und geeignet, in Grund- und Freiheitsrechte einzugreifen“, warnt Wolff.