Politik/Inland

Hofer und Van der Bellen haben nicht korrekt gewählt

Norbert Hofer hat es getan. Alexander Van der Bellen hat es getan. Dutzende Präsidentschaftsbewerber vor ihnen haben es - für die Fotografen posierend - ebenfalls getan. So wie wohl auch Millionen Österreicherinnen und Österreicher: Sie sind am 22. Mai in die Wahlzelle getreten, haben ihr Kreuz gemacht, den Zettel ins Kuvert gesteckt und in die Wahlurne geworfen. War das so korrekt? Diese Frage stellte sich unter anderem die Wiener Stadtzeitung Falter.

Die Antwort: Sie haben damit genau genommen gegen das Wahlgesetz verstoßen. Im Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 steht unter §10a (4) ausdrücklich, wie der Wahlvorgang korrekt zu geschehen hat:

"Der Wahlleiter hat den Wähler anzuweisen, sich in die Wahlzelle zu begeben. Dort hat der Wähler den amtlichen Stimmzettel auszufüllen und ihn in das Wahlkuvert zu legen. Anschließend hat er aus der Wahlzelle zu treten und das Wahlkuvert dem Wahlleiter zu übergeben. Dieser hat das Wahlkuvert ungeöffnet in die Wahlurne zu legen."

So ist es also nicht korrekt:

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Und so auch nicht:

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Es sollte nicht allzu schwer sein, hunderte oder tausende Verstöße zu dokumentieren. Ist das ein möglicher nächster Anfechtungsgrund nach der Wiederholung der Stichwahl?

Immerhin hat FPÖ-Vizechef Harald Stefan im KURIER angekündigt, es sei "denkbar, dass wir die Stichwahl wieder anfechten, wenn wieder solche Unregelmäßigkeiten passieren - und diese relevant für das Wahlergebnis sind."