Hofburg-Wahl-Endergebnis amtlich: Keine Veränderungen
Das Innenministerium hat Montagnachmittag das amtliche Endergebnis der Bundespräsidentenwahl vom 9. Oktober verlautbart. Veränderungen in den Stimmenanteilen für die Kandidaten gab es keine mehr.
Alexander Van der Bellen gewann demnach die Wahl mit 56,69 Prozent. Nach der Verlautbarung startet nun die einwöchige Frist für eine Anfechtung der Wahl vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH), sie endet am 24. Oktober um Mitternacht.
Auch Nicht-Kandidaten können beeinspruchen
Von den angetretenen Kandidaten dürfte keiner diese Möglichkeit in Betracht ziehen. Grundsätzlich einspruchsberechtigt sind nur die sogenannten "Zustellungsbevollmächtigten" der Kandidaten. Ein Einspruch könnte auch von jenen Kandidaten kommen, die ihre Kandidatur im Vorfeld der Wahl zwar eingereicht haben, damals aber nicht ausreichend Unterstützungserklärungen zusammenbekommen haben, um auf dem Stimmzettel zu stehen. Namentlich sind dies Robert Marschall, Wolfgang Ottowitz, Johann Peter Schutte sowie David Packer. Der Wahlvorschlag von Packer galt damals wegen des fehlenden Kostenbeitrags von 3.600 Euro zwar als nicht eingebracht, das Recht auf Anfechtung hat er dennoch.
Die Ergebnisse im Detail:
Laut dem amtlichen Endergebnis wurden - bei schlussendlich 6.363.336 Wahlberechtigten - 4.148.082 (zuvor 4.148.079) Stimmen abgegeben. 4.056.729 Stimmen waren davon gültig (zuvor 4.056.731). Auf Van der Bellen entfielen nunmehr 2.299.590 Stimmen, das sind 56,69 Prozent. Rosenkranz wählten wie schon im vorläufigen Endergebnis 717.097 Österreicher, also 17,68 Prozent.
Auf Bierpartei-Chef Dominik Wlazny entfielen 337.010 Stimmen (8,31 Prozent), für "Krone"-Kolumnist und Rechtsanwalt Tassilo Wallentin votierten 327.214 Wähler (8,07 Prozent). Weitere 225.942 Stimmen (5,57 Prozent) gingen an den ehemaligen FPÖ/BZÖ-Politiker Gerald Grosz, 85.465 Stimmen (2,11 Prozent) an MFG-Chef Michael Brunner und weitere 64.411 (1,59 Prozent) an Schuhfabrikant Heinrich Staudinger.
Die Wahlbeteiligung liegt wie gehabt bei 65,19 Prozent.
Die Veränderungen bei Wahlberechtigten und abgegebenen Stimmen resultieren aus nachträglichen geringfügigen Korrekturen einzelner Gemeinden. Das Ergebnis wurde im Anschluss an die Sitzung der Bundeswahlbehörde auf der Amtstafel des Bundesministeriums sowie im Internet verlautbart.