Harte Blümel-Ansage: "Null Toleranz bei Fördermissbrauch"
Von Michael Bachner
Nach einer Warnung der Arbeiterkammer über Falschabrechnungen und Missbrauch bei der Kurzarbeit schaltet sich auch Finanzminister Gernot Blümel ein. Er bzw. die Bundesregierung hat für die Finanzierung der Kurzarbeit drei Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Das Geld soll bei jenen ankommen, die es wirklich brauchen.
"Zeiten der Krise sind kein rechtsfreier Raum. Wir helfen allen, die unsere Hilfe brauchen und wir zeigen keine Toleranz bei jenen, die sich in der Krise bereichern wollen. Daher werden wir die Zweckmäßigkeit der Auszahlungen genau überprüfen und bei etwaigen Missbrauch wie bisher strafen. Ich habe daher angeordnet, dass die Finanzpolizei ab sofort schwerpunktmäßig Missbrauch bei der Kurzarbeit kontrolliert“, lässt Finanzminister Gernot Blümel wissen.
Die Risikoanalysen der Finanzpolizei zeigten, dass derzeit vermehrt Betriebe auch in jenen Branchen und Bereichen Kurzarbeit anmelden, in denen es keinen nachvollziehbaren Grund für Kurzarbeit gibt. Gleichzeitig steigt die Zahl der Anzeigen von betroffenen Dienstnehmern über Unternehmen, die Kurzarbeit angemeldet haben und entweder ihre Mitarbeiter zwingen, die eigene Arbeitszeit falsch einzutragen oder die Arbeitszeit fälschen, nachdem der Mitarbeiter sie eingetragen hat. Die Finanzpolizei werde daher auf Basis dieser Entwicklungen Schwerpunktkontrollen starten und geht sowohl den Anzeigen als auch den Ergebnissen der eigenen Risikoanalysen konsequent nach.
Gegen Kurzarbeitsbetrüger
„Mit dem neuen Kurzarbeitsmodell haben wir eine sehr gute und in Europa beispiellose Maßnahme aufgesetzt. Dieses System soll für Arbeitgeber attraktiv sein, die sonst Mitarbeiter kündigen müssten. Firmen, die sich auf Kosten der Allgemeinheit mit Steuergeld bereichern wollen, sind nicht die Zielgruppe dieses Instruments. Daher Null Toleranz gegen Kurzarbeitsbetrüger“, so Blümel.
Wir Missbrauch nachgewisen, drohen Unternehmen massive Strafen: So umfasst der Strafrahmen für Abgabenhinterziehung je nach Ausformung empfindliche Geldstrafen bis zum doppelten des hinterzogenen Betrages und bis zu vier Jahren Haft. Auf Förderungsbetrug stehen bis zu 10 Jahre Haft und zusätzlich drohen hohe Strafen wegen Urkundenfälschung. Aber, auch das sagt der Finanzmininster: Die Kontrollen werden nicht ohne vorheriger Verdachtslage sowie Risikoanalyse stattfinden und keinesfalls sollen redliche Unternehmen unnötig belastet werden.