Halbes Jahr Burkaverbot: Fast keine Burkas verboten
Von Peter Temel
Kurz vor der Nationalratswahl trat im Oktober 2017 einer der letzten gemeinsamen Gesetzesbeschlüsse von Rot-Schwarz in Kraft. Eine gesetzeswidrige Verhüllung der Gesichtszüge ist seitdem mit einer Verwaltungsstrafe von 150 Euro belegt. Das gemeinhin als " " bekannte Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz betrifft aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht nur Musliminnen, sondern auch Menschen mit Schutzmasken, Fußballfans mit Schals vor dem Gesicht oder sogenannte Horrorclowns. Von der Regel ausgenommen sind tatsächliche Clowns, Krampusse und andere Brauchtumshüter sowie Menschen, die aus nachweislich medizinischen Gründen einen Atemschutz brauchen. Oder Maskottchen im Rahmen ihrer Berufsausübung.
ÖVP-Chef Sebastian Kurz war im Vorjahr als Integrationsminister maßgeblich am Zustandekommen des Verbots beteiligt. Ein halbes Jahr nach dem Inkrafttreten stellt sich die Frage, inwieweit die angebliche Aufgabe der Verordnung, durch das Zurückdrängen von Gesichtsverschleierung Integration zu fördern, tatsächlich erfüllt wird. Statistisch steht man hier vor einem großen Problem. Man müsste erfassen, wie viele Nikab- oder Burkaträgerinnen tatsächlich in Österreich leben und ob das Gesetz deren Verhalten im öffentlichen Raum tatsächlich verändert hat.
Innenministerium liefert kaum Daten
Schon eher möglich ist es, die Treffsicherheit des Gesetzes zu bestimmen, indem man die Zahl der Strafen und die Gründe für die Amtshandlungen erhebt. Ein Versuch der Neos vom vergangenen November, per parlamentarischer Anfrage Informationen über "Anzahl und Art der verhängten Verwaltungsstrafen" zu bekommen, wurde im Jänner vom neuen Innenminister Herbert (FPÖ) eher knapp beantwortet. Bis 20. Dezember 2017 habe es lediglich zwei Festnahmen gegeben. Daten über Verwaltungsstrafen wurden von Kickl keine herausgegeben, weil auch keine weiterführenden Statistiken im Ministerium geführt würden, hieß es. Die "retrospektive manuelle Auswertung der Daten" würde einen "unvertretbaren hohen Verwaltungsaufwand verursachen und entsprechende Ressourcen binden".
Das Nachrichtenmagazin profil hat sich hingegen die Mühe gemacht, Polizeidirektionen, Bezirkshauptmannschaften und Strafämter durchzurufen. In manchen Bundesländern wie Vorarlberg wurden hierbei überhaupt keine Verstöße gemeldet. Auf der anderen Seite der Skala steht Spitzenreiter Wien, wo die Landespolizeidirektion für den Oktober des Vorjahres 81 Abmahnungen und zwölf Anzeigen, für November 23 Abmahnungen und zwei Anzeigen und für den Dezember gerade noch sechs Abmahnungen und eine Anzeige gemeldet hat. Anfang des Jahres sei die Statistik eingestellt worden, weil es de facto keine Amtshandlungen mehr gegeben habe, bestätigte ein Polizeisprecher dem profil.
Mann mit Sporthaube
Was auffällt: Nur ein geringer Teil der Amtshandlungen dürfte tatsächlich auf Nikabs oder zurückzuführen zu sein. Selbst in Salzburg, wo mit Zell am See der Hotspot für arabische Urlauber schlechthin liegt, habe es bis März lediglich eine Anzeige gegeben, berichtet profil. Dabei habe es sich allerdings um einen Mann mit Sporthaube gehandelt.
Polizeiliche Abmahnungen, wie sie bei einem Lokalaugenschein der APA am Tag des Inkrafttretens des AGesVG in Zell am See beobachtet werden konnten, wurden überhaupt nur in Wien statistisch erfasst.
Nur 29 Anzeigen
Österreichweit meldet profil insgesamt nur 29 Anzeigen seit Inkrafttreten. Davon gab es 15 in Wien, wobei längst nicht alle auf das Tragen von Nikab oder Burka zurückzuführen seien. Eine genaue Aufschlüsselung gibt es hier nicht, öffentlich bekannt sind aber zumindest drei Fälle, in denen bewusster Aktionismus vorlag. Außerhalb Wiens gab es demnach 14 Anzeigen, nur vier davon wurden allerdings wegen des Tragens einer Burka erstattet – darüber hinaus richteten sie sich alle vier Anzeigen gegen dieselbe Person. In St. Pölten habe sich eine Frau vier Mal geweigert, ihre Burka abzunehmen.
Laut dem Bericht des Magazins hätten viele Polizeibeamte das Gefühl, sich rechtlich auf unsicherem Terrain zu bewegen. Ein Hindernis dürfte überdies sein, dass Frauen, die aus religiösen Gründen Gesichtsverschleierung tragen, nur im Rahmen einer Identitätsfeststellung am Revier zur Abnahme des Schleiers aufgefordert werden dürfen.
Wie zielsicher ist das Gesetz also, oder ist es gar auf dem Weg, schon bald totes Recht zu sein, das irgendwann gar nicht mehr angewendet wird?
Expertin: "Nicht so treffsicher"
Veronika vom Institut für Rechtssoziologie (IRKS) hält es noch für zu früh, ein endgültiges Urteil über das Gesetz zu fällen. „Wie die ersten Ergebnisse zeigen, scheint es aber nicht so treffsicher zu sein,“ sagt Hofinger zum KURIER. "Eine Schwierigkeit in der Anwendung scheint darin zu liegen, dass man es nicht auf das beschränken durfte, was man eigentlich verbieten wollte, nämlich die Vollverschleierung."
Für die Wissenschafterin des IRKS stellt sich vor allem die Frage: "Erreicht man damit, dass jene Frauen, die von ihren Familien zur Vollverschleierung gezwungen werden, den Schleier ablegen können? Oder treibt man damit streng gläubige Musliminnen, die den Schleier aus religiöser Überzeugung nicht ablegen wollen, noch weiter in die Isolation?"
Ohne einen Anspruch auf Repräsentativität zu stellen, berichtet Hofinger von Gesprächen mit zwei muslimischen Frauen, die Vollverschleierung tragen. "Nur aufgrund dieses Gesetzes waren diese Musliminnen nicht bereit, den Schleier abzunehmen“, sagt Hofinger.
"Geldstrafe nicht abschreckend"
Hofinger schließt nicht aus, dass in Einzelfällen Frauen darin bestärkt werden könnten, den Nikab abzulegen. Die Wissenschafterin gibt aber zu bedenken, dass gerade jene, die im Westen Nikab oder gar Burka tragen, oft schon lange für ihre Überzeugung gekämpft hätten, so dass ein Gesetz nicht für ein Umdenken ausreiche. Auch eine Geldstrafe sei für diese Frauen nicht abschreckend.
Jene Frauen, die etwa zur strengen Lehre des Salafismus tendieren, haben oft bereits große Konflikte mit ihren Eltern ausgetragen, berichtet Hofinger. "Sie werden nicht von ihren Eltern dazu gezwungen, sich zu verschleiern, sondern im Gegenteil: Sie stellen sich damit gerade gegen ihre Herkunftsfamilie, es ist eine Art Protest und für manche sogar eine Befreiung. Weil die angeblich reine Lehre noch über den - oft streng patriarchalen - Regeln der Eltern steht.“ Diese Überzeugung könne durch den Ehemann noch verstärkt werden, aber nicht immer sei der Ehepartner die treibende Kraft dahinter. Hofinger: "Viele Frauen suchen sich gerade solche Ehemänner; die nach diesen strengen Regeln leben."
Ob ein Gesetz hier Abhilfe schaffen kann, bezweifelt Hofinger: "Ein Verbot der Vollverschleierung empfinden sie eher als weiteren Baustein einer Politik, die Muslime diskriminiert. Es trägt nicht zu ihrer Integration bei. Sie sehen sich, im Gegenteil, dadurch noch mehr isoliert."