Politik/Inland

Haiders zerkrachte Erben

Damals, nach dem Tod Jörg Haiders 2008, präsentierten sich die (damals orangen) Spitzenpolitiker einig wie nie: Harald Dobernig, Gerhard Dörfler, Stefan Petzner, Kurt und Uwe Scheuch und Bundesgeschäftsführer Manfred Stromberger umarmten sich brüderlich und kameragerecht, und schworen, Haiders Erbe weiterzuführen. Einstimmig wurde Stefan Petzner, Haiders Generalsekretär, zum Nachfolger Haiders als BZÖ-Chef erkoren.

Der Frieden währte nur kurz, die Diadochenkämpfe dauern bis heute an. Die einstigen Parteifreunde sind heute erbitterte politische Gegner. Denn in 24 Tagen, am 3. März, wird in Kärnten ein neuer Landtag gewählt.

Menschenverachtend

Für das BZÖ geht es nach dem Wechsel nahezu aller Funktionäre ins blaue FPK-Lager längst um das politische Überleben. Stefan Petzner, erprobter Wahlkampfmanager unter Haider, versucht um jeden Preis seinen Parteichef Josef Bucher das politische Überleben. Zuletzte mit einem höchst umstrittenen Kinospot („Kärnten befreien!“), der die Kärntner Spitzenpolitiker von FPK, SPÖ und ÖVP im Lichte des Birnbacher-Korruptionsskandals auf eine Stufe stellt mit gestürzten Diktatoren wie Hosni Mubarak oder Nicolae Ceauşescu. Kinobetreiber haben den Spot aber abgesetzt, weil er als „verhetzend und menschenverachtend“ empfunden wurde.

Mittlerweile muss sich auch die Justiz mit den Streitparteien befassen: Seit 1. Februar verbietet eine von Kurt Scheuch erwirkte Einstweilige Verfügung dem BZÖ, „unwahre Tatsachenbehauptungen“ zu verbreiten, dass die FPK „im Visier der Justiz steht und Ermittlungen wegen Straftaten am Hals hat“. Begründung des Klagenfurter Richters: „Der Kläger (Kurt Scheuch, Anm.) stehe nicht im Visier der Justiz und Ermittlungen sind nicht anhängig.“

Der Beschluss verwundert Petzner: „Scheuch hat da vor Gericht ein bisserl geschwindelt“, sagt Petzner. Aktuell seien nämlich zwei Verfahren offen, ein Strafverfahren (Aktenzahl 19 HV 114/12y, Anm.) und das „Kröten“-Verfahren, das zwar in einer Diversion endete aber laut Petzner bis zum heutigen Tage nicht abgeschlossen sei. Petzner: „Hätte der Richter beim Antrag geprüft, ob dessen Angaben stimmen, dass er kein Verfahren anhängig hat, hätte er sofort gesehen, dass Scheuchs Auskunft einfach nur gelogen ist.“

Die Orangen haben die inkriminierten Passagen in ihrem Werbematerial bereits geändert. Dennoch will Petzner die einstweilige Verfügung gerichtlich bekämpfen.

Mit einem endgültigen Urteil ist aufgrund des gerichtlichen Fristenlaufs nicht vor dem 3. März zu rechnen. An diesem Tag spricht der Wähler sein Machtwort im erbitterten Erbstreit zwischen Blau und Orange.