Gremium für stabilen Finanzmarkt wieder handlungsfähig
Von Michael Hammerl
Gefahren am Finanzmarkt erkennen und Empfehlungen dagegen aussprechen: Das ist die Kernaufgabe des Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG), das 2014 vom Finanzministerium (BMF) eingerichtet wurde. Die zwölf Mitglieder des Gremiums sollen entsprechende Gutachten erstellen. Und die haben Gewicht: Die Finanzaufsichtsbehörde FMA ist verpflichtet, sich an die bindenden FMSG-Empfehlungen zu halten und sie via Verordnungen umzusetzen. Auch der Finanzminister kann dagegen prinzipiell nicht viel ausrichten, denn das FMSG ist weisungsfrei.
Das Problem: Seit 6. Juli war das Gremium, das mindestens viermal im Jahr tagen soll, nicht mehr beschlussfähig. Die Mandate von neun Mitgliedern waren ausgelaufen. Die Besetzung erfolgt prinzipiell auf Vorschlag von Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). Das geschah nicht rechtzeitig vor der Sommerpause, weil sich die Koalition nicht einigen konnte. Am Mittwoch legte Brunner dem Ministerrat aber den Antrag vor.
Damit gibt es erste Fortschritte bei der Besetzung von öffentlichen Spitzenposten. Die Regierung steht wegen vieler unbesetzter Stellen - ob im Finanzbereich oder in der Justiz - unter Kritik.
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Neue Vorsitzende
Aufrecht geblieben waren drei Mandate: Jenes von Gottfried Haber, Vizegouverneur, der Österreichischen Nationalbank (OeNB), von FMA-Vorstandsmitglieds Eduard Müller und Fiskalratpräsident Christoph Badelt. Als neue Vorsitzende schlug Brunner nun Nadine Wiedermann-Ondrej, Leiterin der Abteilung für Versicherungsrecht und Bundeshaftungen im BMF, vor. Alfret Katterl vom BMF wird ihr Stellvertreter, dazu gesellt sich Elisabeth Srpingler vom Fiskalrat als weiteres Mitglied sowie sechs Ersatzmitglieder.
Die neuen Mitglieder und Ersatzmitglieder werden für eine Funktionsperiode von 21. September 2023 für die Dauer von drei Jahre bestellt. Die nächste Sitzung des FMSG findet laut BMF im Oktober statt, es wäre die heuer vierte Sitzung.
Die FMA war der FSMG-Empfehlung etwa bei der umstrittenen KIM-Verordnung gefolgt, die die Vergabe von Wohnkrediten regelt. Die Banken kritisieren, dass laut KIM-Verordnung eine Kreditrate 40 Prozent des Einkommens nicht übersteigen darf und die Wohnkredite deshalb heuer stark zurückgegangen sind.