Politik/Inland

Grasser greift Staatsanwälte an: "Nahe am Amtsmissbrauch"

Wann war Karl-Heinz Grasser im Jahr 2005 wo und wie lange?

Das ist, vereinfacht gesagt, am 47. Prozess-Tag in der BUWOG-Affäre die zentrale und nicht ganz unumstrittene Frage.

Für die Staatsanwälte Alexander Marchart und Gerald Denk ist eines klar: Grasser war im relevanten Zeitraum nie gemeinsam mit seiner Frau sowie deren Mutter Marina Giori-Lhota in Zug in der Schweiz. Und das ist insofern wichtig, als Grasser erklärt, er habe - aufgeteilt in drei Tranchen - insgesamt eine halbe Million Euro in bar von seiner Schwiegermutter übernommen, auf ein Meinl-Konto einbezahlt – und für Giori-Lhota veranlagt.

Die Staatsanwälte bezweifeln das nicht nur. Sie vermuten gar, Grasser habe alles – von der Übergabe bis zur Bitte, das Geld zu veranlagen – erfunden. Warum? Er wolle verschleiern, dass es sein Geld ist.

Dreh und Angelpunkt der Anklage, und damit ist man bei den Vorgängen an diesem 47. Prozesstag, ist in dem Fall ein „Bewegungsprofil“. Es enthält Flugdaten, die Buchungen von Kreditkarten und soll zeigen, dass Grasser schwindelt.

Nicht von ungefähr hakt der frühere Minister hier ein – und versucht anhand einzelner Einträge zu demonstrieren, dass die Anklage schlampig agiert. Wann immer Grasser über die Staatsanwälte spricht, wird er abschätzig. Denk und Marchart hätten kein Interesse an der Wahrheit, sie würden „einseitig“ argumentieren, seien „nahe am Amtsmissbrauch“. Das Bewegungsprofil? Für Grasser ist es „inferior“ und hat „nicht den Wert des Papiers, auf das es gedruckt ist!“.

Fakt ist: An manchen Stellen hat das Profil offenbar Unschärfen. So sitzt Grasser an einem Juni-Sonntag angeblich im Flugzeug nach Basel, obwohl er tatsächlich in Wien war – der Minister saß live in der Pressestunde im Fernsehen.

Beweist das seine Version der Dinge? Die Antwort darauf ist schwierig. Denn obwohl die Richterin mit Grasser Woche für Woche einzeln durchgeht, obwohl sie Flugdaten und Einträge in Terminkalendern im Detail abgleicht, kann Grasser die wichtigste Frage des Tages nicht beantworten, nämlich: An welchen Wochenenden im Jahr 2005 hat er sie jetzt bekommen, die Barbeträge der Schwiegermutter?

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