Gewaltpräventionsberatung nun auch per richterlicher Anordnung
Die Justiz und der Verein Neustart haben die Gewaltpräventionsberatung ausgeweitet. Seit September 2021 müssen Personen, die von der Polizei mit einem Betretungs- und Annäherungsverbot belegt werden, verpflichtend teilnehmen. Wie von Justizministerin Alma Zadić (Grüne) zuvor anlässlich 25 Jahre Gewaltschutzgesetz bereits angekündigt, können seit 1. Juli auch Richterinnen und Richter die Maßnahme anordnen, wenn sie eine einstweilige Verfügung zum Schutz gegen Gewalt erlassen.
Beratungsverpflichtung auch ohne polizeiliches Verbot
Damit können auch Personen zu den Beratungen verpflichtet werden, gegen die zuvor kein polizeiliches Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wurde. Damit "schließen wir letzte Lücken im Gewaltschutz und schaffen eine weitere wirkungsvolle Maßnahme gegen häusliche Gewalt", sagte Zadić.
"Das oberste Ziel dieser Beratungen ist es, die Gewalt zu stoppen und Opfer - meist die Partnerin oder Expartnerin - zu schützen", betonte Neustart-Geschäftsführer Christoph Koss. "Wir haben in den vergangenen Monaten im Auftrag des Innenministeriums bereits mehr als 7.000 Beratungen durchgeführt. Diese Erfahrung lassen wir in die neue Maßnahme einfließen."
In den Einzelberatungen werde zunächst die unmittelbare Auswirkung der Tat thematisiert. Bei den Gefährdern - 90 Prozent seien Männer - solle ein Unrechtsbewusstsein sowie Motivation für Verhaltensänderung geschaffen werden. Die Gespräche werden von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern geführt, die auch eine Risikoeinschätzung vornehmen und bei Gefahr im Verzug die Sicherheitsbehörden alarmieren. Opferschutz und Täterarbeit verfolgen dasselbe Ziel - den Stopp der Gewalt, "deshalb arbeiten wir engmaschig mit Polizei, Opferschutzeinrichtungen, Frauenhäusern, Kinder- und Jugendhilfe, Gewaltschutzeinrichtungen und Männerberatungen zusammen", sagte Koss.