Politik/Inland

Gesetzespfusch bei Corona? FPÖ will Minister Anschober anklagen

Die FPÖ bringt heute, Dienstag, im Nationalrat einen Antrag auf Ministeranklage beim VfGH gegen Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) ein. Für die Freiheitlichen hat der Ressortchef seine Arbeit in der Coronakrise nicht nur besonders sorglos, sondern auch schuldhaft und rechtswidrig ausgeführt.

Konkret geht es um das erste Covid-Gesetz, das dem Minister einräumte, über Verordnungen Ausgangsbeschränkungen zu verhängen. Anschober habe entgegen des Gesetzestextes ein „generelles Vertretungsverbot“ für den gesamten öffentlichen Raum verordnet, obwohl aufgrund des COVID-19-Maßnahmengesetzes nur das Betreten einzelner abgegrenzter Orte hätte untersagt werden dürfen, kritisiert die FPÖ.

Dass hier der Gesetzesrahmen gesprengt worden sein könnte, vermuten namhafte Juristen schon länger (siehe unten).

Auch beim sogenannten „Oster-Erlass“, der freilich später zurückgezogen wurde, habe die rechtliche Grundlage gefehlt, schreibt die FPÖ.

Der entsprechende Antrag, der als Ziel die Amtsenthebung Anschobers hat, wird heute, Dienstag, einmal fürs Erste dem Verfassungsausschuss zugewiesen.

Dass der Sozialminister real gefährdet wäre, ist mehr als unwahrscheinlich, da es sich bei der Ministeranklage um kein Minderheitenrecht handelt. Es bräuchte also die Stimmen von ÖVP und/oder Grünen.

Expertengruppe berät Anschober jetzt

Zudem ist fraglich, ob man dem Minister wirklich ein schuldhaftes Verhalten vorwerfen kann. Schuldhaft wäre aber nicht nur, wenn eine Absicht dahinter gesteckt hat, sondern auch, wenn fahrlässig gehandelt wurde. 

Anschober hatte angesichts der heftigen Kritik an seinen Verordnungen eine Expertengruppe eingesetzt, der auch der ehemalige Justizminister Clemens Jabloner angehört.