Politik/Inland

Strenger Gecko-Bericht: Keine Verkürzung der Quarantäne für Infizierte

Die Gecko rät der Regierung davon ab, die Quarantäne für Corona-Infizierte weiter zu verkürzen. Von einer Freitest-Möglichkeit für dreifach Geimpfte schon nach drei Tagen sei "keine große Wirkung auf den Schutz der kritischen Infrastruktur zu erwarten" - aber sie würde die Gesundheitsbehörden erheblich mehr belasten und ginge zulasten der knappen PCR-Kapazitäten, heißt es in dem am Samstag veröffentlichen Bericht.

Seit 8. Jänner können sich infizierte Personen (wie auch Kontaktpersonen) nach fünf Tagen - früher waren es zehn Tage - freitesten. Angesichts der mit der Omikron-Variante stark angestiegenen Anzahl Erkrankter und damit auch ausfallender Arbeitskräfte wurden u.a. seitens der Wirtschaft, aber auch seitens der Stadt Wien Forderungen nach einer Verkürzung der Quarantäne laut.

Infizierte nach drei Tagen ziemlich sicher noch positiv

Die Gesamtstaatlichen Covid-Krisenkoordination (Gecko) ging in ihrer Sitzung am Freitag also der Frage nach, ob man dreifach geimpfte Personen mit negativem PCR-Test bereits ab dem dritten Tag aus der Absonderung entlassen sollte. Und kam zu dem Schluss, dass "von der Umsetzung dieses Vorhabens abgeraten" wird.

Denn es werde erwartet, dass Infizierte nach drei Tagen noch ziemlich sicher positiv sind. Man könne also nicht mit einer großen Wirkung für den Schutz der kritischen Infrastruktur rechnen. Den Gesundheitsbehörden würde es allerdings sehr viel mehr Arbeit machen, müssten sie doch bei jedem positiven Fall den Status erheben und einen entsprechenden Bescheid ausstellen. "Bei sehr hohen Fallzahlen wäre das wahrscheinlich auch nicht mehr machbar", stellt Gecko fest. Und merkt auch noch an: Tests am dritten Tag und dann bei den meisten Infizierten wieder am fünften Tag würden "auch auf Kosten der ohnehin knappen PCR-Kapazitäten gehen".

Österreichweites Testnetz ab zweitem Quartal

Im Fokus des Expertengremiums steht in nächster Zeit der Ausbau der PCR-Teststruktur, bestätigte Gecko-Vorsitzender Rudolf Striedinger - er ist stellvertretende Generalstabschef im Verteidigungsministerium - in einer Stellungnahme zum Bericht. Kommende Woche werde man mit Vertretern des Lebensmittelhandels reden, über den in vielen Bundesländern die Abwicklung läuft.

Ab dem zweiten Quartal 2022 soll es ein österreichweites Testnetz geben, hat Generalmajor Thomas Starlinger im KURIER eine Neugestaltung der in vielen Bundesländern unzulänglichen Struktur angekündigt. Mit den Laborbetreibern wurde darüber schon in der Vorwoche gesprochen. Der Aufbau einer hochwertigen Laborkapazität dauert acht bis zwölf Wochen, erläuterte Starlinger.

Da man im ersten Quartal - trotz der massiven Omikron-Welle - mit den derzeitigen PCR-Ressourcen auskommen muss, empfiehlt Gecko im Bericht "weiterhin eine Priorisierung bei Testungen, vor allem im Bereich der Pflege, Schulen und im kritischen Versorgungsbereich".

Ausgehend von den aktuellen Prognosen kommt die Gecko-Vorsitzende Katharina Reich (Chief Medical Officer im Gesundheitsministerium) zur Einschätzung dass "die Lage volatil bleibt". Es sei immer noch ein Anstieg bei den Infektionen zu verzeichnen. "Wir müssen uns vor Augen halten, dass der Peak der Omikron-Welle noch nicht erreicht ist."

Positive Untersuchungen zum Impfschutz

Erfreulich sind für Reich neueste Untersuchungen aus Großbritannien zum Impfschutz: Der Schutz nach dem dritten Stich nehme auch nach längerer Zeit kaum weiter ab. Es bleibe bei einer Schutzrate von 83 Prozent. Nach zwei Impfungen sei der Schutz gegen Omikron inkomplett und schwinde sehr rasch. "Dies zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, sich die dritte Impfung zu holen", merkte Reich an. Und im Bericht wird auch der Schluss gezogen, "dass eine vierte Impfung derzeit nicht notwendig ist".

In der nächsten Zeit wird sich Gecko mit einem Stufenmodell für den Ausbau der Krankenhauskapazitäten befassen - in den Spitälern, in Reha-Einrichtungen und notfalls auch in Militärkrankenhäuser. Außerdem werden sich die Experten rechtlicher Fragen annehmen. Geprüft wird die automatisierte Erlassung bzw. Aufhebung von Absonderungsbescheiden. Auch über die nötigen rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von erst in der Medizin oder Pflege in Ausbildung stehenden Personen in Notsituationen wird nachgedacht.

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